Die Arbeitskammer des Saarlandes hat jetzt ihre Broschüre „Einkommensteuer 2020“ herausgebracht. Auf 254 Seiten informiert die AK ihre Mitglieder, die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, umfassend über die ihnen zustehenden steuerlichen Vergünstigungen sowie über die gesetzlichen Änderungen für das Jahr 2020.

Das Familienentlastungsgesetz führt auch in 2020 durch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages sowie durch Tarifänderungen und insbesondere durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages zu einer weiteren steuerlichen Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Zu den wesentlichen Änderungen im Jahr 2020 zählen weitere Maßnahmen, mit denen die klimafreundliche Mobilität gefördert werden soll. Zudem wird ab 2020 eine neue Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum eingeführt.

Um wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen, wird unter anderem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 auf 4.008 Euro angehoben und die Möglichkeit gegeben, Arbeitnehmern einen steuerfreien Corona-Bonus von 1.500 Euro zu zahlen.

Der Aufbau der Broschüre bezieht sich auf die aktuellen Einkommensteuer-Formulare, die 2020 in einigen Bereichen neugestaltet worden sind.

Die Broschüre ist für alle saarländischen Arbeitsnehmer*innen kostenlos, der Preis für andere Bezieher beträgt 7 Euro plus Versandkosten.

Bestellungen: Tel. (0681) 4005-444, Fax -411, E-Mail broschuerendienst@arbeitskammer.de oder im Internet www.arbeitskammer.de/broschuerenshop. Dort können Interessierte die Broschüren auch kostenlos als PDF herunterladen oder online lesen.

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