Nach langen Verhandlungen haben sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller endlich auf die Rahmenbedingungen für das Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, auch bei ihren Zulieferern im Ausland auf die Einhaltung von menschenrechtlichen, sozialen und Umweltstandards zu achten. Die Entwicklungsorganisation ONE lobt die Einigung.  

Stephan Exo-Kreischer, Direktor von ONE Deutschland, sagt: “Habemus Lieferkettengesetz. Das wurde auch Zeit. Trotz zähen Ringens haben die Beteiligten einen guten Kompromiss gefunden, die deutsche Wirtschaft in die Pflicht zu nehmen, mit keinen Zulieferern zusammenzuarbeiten, die weder Menschenrechts- noch Umweltstandards achten. Das ist ein starkes Signal für globale Gerechtigkeit. Das kann auch international einen Impuls setzen, damit andere Länder diesem Beispiel folgen und ihre Unternehmen ebenfalls in die Pflicht nehmen.”

ONE begrüßt außerdem, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein robustes Mandat bekommt und damit Verstöße gegen das neue Lieferkettengesetz ahnden kann und auch Geschädigten in Drittländern die Möglichkeit bietet, Schadensersatz einzuklagen. Der nächste Schritt muss sein, eine EU-Verordnung nach dem Vorbild des deutschen Lieferkettengesetzes auf den Weg zu bringen, damit Firmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten keinen Vorteil haben, wenn sie nicht auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards achten.  

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