Wann ist eine Stromsperre erlaubt?
Die Unterbrechung der Stromversorgung bedeutet auch für den Versorger immer enormen Aufwand. Daher geschieht dieser Schritt nie leichtfertig, weil eventuell mal eine Rechnung nicht bezahlt wurde oder das Geld zu spät überwiesen wurde. Zudem gilt in Deutschland bundesweit die sogenannte Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). In Paragraf 19 stellt sie ganz klare Regeln für eine Stromsperre auf. So müssen die offenen Forderungen mindestens 100 Euro betragen. Außerdem muss der Energieversorger eine Sperre vier Wochen vorher androhen und den Vollzug drei Werktage vorher erneut ankündigen. Zudem muss die Sperre verhältnismäßig sein, d.h., wohnen kleine Kinder im Haushalt, muss der Stromanbieter abwägen. Wenn Betroffene dann auch noch signalisieren, dass sie ihren Zahlungspflichten nachkommen werden, wird der Strom in der Regel weiterfließen. Rigoroses Durchgreifen ist allerdings angesagt, wenn der Versorger entdeckt, dass der Stromzähler manipuliert oder umgangen wird.
Was tun, wenn die Ankündigung für eine Stromsperre ins Haus flattert?
ARAG Experten raten, sofort auf die Androhung zu reagieren. Auch der Energieversorger scheut den Schritt, seinen Kunden den Strom abzuklemmen, denn der macht Arbeit und ist teuer – genauso wie die Aufhebung der Sperre. Ein offenes Wort mit dem Versorger hilft meist weiter. Dabei können beispielsweise Ratenzahlungen vereinbart werden oder auch der Wechsel in einen günstigeren Tarif. Viele Energieversorger bieten umfangreiches Informationsmaterial zum Thema Stromsparen oder beraten individuell über Einsparpotenziale. An dieser Stelle ist es auch sinnvoll, die Abschlagszahlungen prüfen zu lassen und bei Bedarf an den tatsächlichen Energieverbrauch anpassen zu lassen. So erlebt man am Ende des Jahres keine bösen Nachzahlungsüberraschungen.
Erwerbslose Stromkunden
Verbraucher, die Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt beziehen, können die Abschläge für Strom direkt vom Sozialleistungsträger an den Stromversorger überweisen lassen. Gibt es bereits offene Forderungen, kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Doch die ARAG Experten warnen: Wird der Antrag bewilligt, erfolgt die Zahlung der Schulden meist auf Darlehensbasis. Das Geld muss also zurückgezahlt werden. In der Regel bereits ab dem Folgemonat. Oft wird dann eine kleine Summe von den monatlichen Leistungen abgezogen.
Anbieterwechsel sinnvoll?
Auch ein neuer Anbieter schützt nicht vor einer Stromsperre, wenn man seine Rechnung nicht bezahlt. Aber natürlich raten ARAG Experten dazu, Strompreise zu vergleichen und damit die monatlichen Kosten zu senken. Und das tun die Deutschen offenbar: Laut Bundesnetzagentur haben im vergangenen Jahr mehr als 4,6 Mio. Haushaltskunden ihren Stromlieferanten gewechselt. Zusätzlich gab es 2,4 Mio. Vertragswechsel in einen anderen Tarif. Auch die Anbietervielfalt hat sich weiter erhöht, so dass Kunden mittlerweile zwischen ca. 112 verschiedenen Stromlieferanten wählen können.
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