Zur heutigen Verabschiedung eines Entschließungsantrags des Bundesrates zu Ausnahmen der CO2-Bepreisung für Industrie und Unternehmen vom Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV, CO2-Preisgesetz für Heizen und Verkehr) erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:

Die Forderung der Länder, die sowieso schon geringe Wirkung des CO2-Preises für Industrie und Unternehmen zu begrenzen, schadet dem Standort Deutschland. Wer glaubt, mit Ausnahmen ließe sich die Wirtschaft dauerhaft schützen, irrt. Robust und wettbewerbsfähig bleiben Industrie und Unternehmen nur dann, wenn sie Anreize haben, in klimaneutrale Produktion und Produkte zu investieren. Denn es sind die Unternehmen in Deutschland, die auf 77 Prozent der Treibhausgasemissionen einen Einfluss haben. Statt sie von den Regelungen auszunehmen, sollten Unternehmen mit hohen CO2-Vermeidungskosten finanziell unterstützt werden.

Der Wunsch der Länder nach noch pauschalerer Ausgestaltung der Entlastungsregelungen schmälert die Lenkungswirkung des CO2-Preises weiter und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die wegen hoher CO2- Emissionen am dringendsten in Klimaschutz investieren müssen. Bei dem laut Entwurf vorgesehenen Entlastungsniveau handelt es sich schon jetzt um mehr als ein angemessenes Verhältnis zu dem vom Brennstoffemissionshandel verursachten Carbon Leakage-Risiko. Denn die Unternehmen werden 3-fach entlastet: Über die bestehende Strompreiskompensation in Höhe von zwei Milliarden Euro, die Absenkung der EEG-Umlage aus den Einnahmen der CO2- Bepreisung sowie über die geplanten Beihilfezahlungen von bis zu 95 % des CO2-Preies.

Ausnahmen sollten die Ausnahme bleiben. Beihilfen sollten nur für Unternehmen gezahlt werden, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Sie sind nur dann zu rechtfertigen, wenn als Gegenleistung in Klimaschutz investiert wird. Bleiben Ausnahmen beschränkt, bedeutet das weniger Bürokratie.“

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