„Es ist ein Armutszeugnis dieser Bundesregierung, die versprochene Begrenzung der Umlagefähigkeit bei der CO2-Bepreisung einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Denn seit 1. Januar 2021 werden im Gebäudesektor die Kosten zu 100 Prozent an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht, wodurch der Effekt der CO2-Bepreisung im Mietwohnbereich völlig verpufft. Vermieter werden nicht zum Austausch ihrer Heizanlagen angehalten, da sie die Kosten vollständig umlegen können. Mieterinnen und Mieter stehen trotz Corona-Krise und wirtschaftlicher Folgen aufgrund der CO2-Bepreisung vor steigenden Heizkosten, die allein dieses Jahr in einer durchschnittlichen Wohnung bis zu 125 Euro betragen können“, sagt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag.

Der Bundestag berät heute über Anträge der Oppositionsparteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, wonach die Vermieter die Kosten der CO2-Bepreisung im Gebäudesektor vollständig tragen sollen. Der DMB begrüßt diese Position und fordert die Regierungskoalition auf, sich noch in dieser Legislaturperiode zu einigen:

„Vor einer Woche hat sich die Bundesregierung für ihre Erfolge in der Wohnungspolitik noch selbst gefeiert, davon ist wenige Tage später keine Rede mehr. Diese Woche wurden sowohl die Reform des Mietspiegelrechts als auch die finale Lesung des Baulandmobilisierungsgesetzes von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Dass heute überhaupt zum Thema CO2-Bepreisung und Mieterschutz im Parlament beraten wird, ist alleine der Opposition zu verdanken. Auf Regierungsebene herrscht trotz großer Ankündigungen absoluter Stillstand, zum Leidwesen der Mieterinnen und Mieter“, sagt Weber-Moritz.

Die Bundesregierung hatte bereits im 2019 verabschiedeten Klimaschutzprogramm angekündigt, Änderungen im Mietrecht zu prüfen, um die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung zu begrenzen. Dazu liegen seit September 2020 von den SPD-geführten Bundesministerien für Umwelt, Justiz und Finanzen Vorschläge vor, die vom Koalitionspartner bisher nicht öffentlich kommentiert wurden.

Berechnungen durch co2online im Rahmen des Heizspiegels zeigen, dass ab 2021 für eine durchschnittliche 70-qm-Wohnung durch die CO2-Bepreisung mit Mehrkosten von 25 bis 125 Euro pro Jahr zu rechnen ist.

Eine Änderung der Umlagefähigkeit des CO2-Preises ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar.

Schnelles Handeln im Sinne der Mieterinnen und Mieter ist dringend geboten!

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