Der NABU Brandenburg hat einen bedeutenden Erfolg für den Schutz von Alleebäumen und eines europäischen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiets („Natura-2000-Gebiet“) errungen. Auf einen Eilantrag des NABU beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah sich der Landesbetrieb Straßenwesen gezwungen, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Landesbetrieb Straßenwesen verpflichtet sich darin, bis zur Nachholung einer Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens keine weiteren Fällungen oder sonstigen Eingriffe in geschützte Lebensräume entlang der B 273 zwischen Nauen und Börnicke vorzunehmen.

„Auch, wenn wir nicht alle Bäume retten konnten, ist das ein wichtiger Zwischenerfolg“ bilanziert die Naturschutzreferentin des NABU Brandenburg, Manuela Brecht. Nach Auffassung des NABU wäre eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gewesen. Das hatte der Landesstraßenbetrieb jedoch abgelehnt.

„Ein solches Vorhaben, bei dem mehr als einhundert geschützte Alleebäume gefällt und Flächen eines europarechtlich geschütztes Natura-2000-Gebiet versiegelt werden sollen, darf nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden“ zeigt sich Rechtsanwalt Thorsten Deppner, der den NABU in dem Verfahren vertritt, überzeugt.

Ungeklärt ist weiterhin, wie es im Zuge des Vorhabens auch zur Fällung von zwei Habitat-Bäumen streng geschützter FFH-Käferarten Großer Rosenkäfer und Eremit (auch Juchtenkäfer genannt) kommen konnte. Hier prüft der NABU Brandenburg weitere rechtliche Schritte.

Hintergrund: Bei Fällarbeiten im Havelland hatte der Landesbetrieb Straßenwesen für den Ausbau der B 273 zwischen Nauen und Börnicke Anfang Februar mächtige Eichen fällen lassen – insgesamt sollten 106 Bäume fallen. Diese dienten als Lebensstätte streng geschützten FFH-Käferarten. Mit der Fällung dieser wertvollen Alteichen sind die letzten nachgewiesenen Lebensräume des Eremit in der Region zerstört worden.

Um die weiteren Fällungen zu verhindern, hatte der NABU in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Stopp der Baumfällungen beantragt. In einer Zwischenverfügung hat das OVG dem Landesstraßenbaubeztrieb aufgegeben, bis zur Entscheidung über den Antrag die Fällungen auszusetzen.

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