„In einer Zeit zunehmender Desinformation werden vertrauenswürdige Informationsquellen wie der Rundfunk immer wichtiger.“, so Corinna Drumm, Geschäftsführerin des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP). „Privatsender leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu Meinungspluralität und Medienqualität. Gerade die Covid-Krise hat dies sehr deutlich gemacht. Die Stärkung des vielfältigen und qualitätsvollen Rundfunkmarkts muss in der europäischen Medien- und Spektrumpolitik daher höchste Priorität haben.“
„Die Sender müssen die Möglichkeit haben, ihre Zielgruppen auf allen relevanten Empfangswegen zu erreichen. Neben klassischen Rundfunkempfängern werden mobile Endgeräte dabei immer wichtiger.“, verdeutlicht Olaf Hopp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk in Deutschland (APR). „Dass sich die Privatrundfunkverbände des deutschsprachigen Raums erstmals gemeinsam zu einem medienpolitischen Thema äußern, zeigt den hohen Stellenwert dieses Anliegens.“
Die 5G-Broadcast Technologie ermöglicht es, die Vorteile von Rundfunk („one-to-many“) mit mobilem Breitband („one-to-one“) zu kombinieren. „Wenn der gleiche Inhalt in einer Funkzelle mehrmals abgerufen wird, ist es technisch und wirtschaftlich effizienter, dies über nur ein Rundfunksignal zu bedienen, anstatt mehrere Übertragungskapazitäten zu belegen.“, erläutert Jürg Bachmann, Präsident des Verbands Schweizer Privatradios. „So kann sowohl die Belastung der Mobilfunknetze reduziert, als auch die Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen auch auf mobilen Endgeräten verbessert werden.“
Die notwendigen Frequenzen für die 5G-Rundfunkübertragung im Bereich 470 – 694 MHz müssen langfristig abgesichert werden. Marco Maier Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des Verbands Privater Medien in Deutschland (VAUNET) fordert: „Die verantwortlichen Institutionen und Politik in Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen sich auf EU-Ebene und insbesondere bei der World Radio Conference 2023 dafür einsetzen, dass das Frequenzspektrum für den Rundfunk und auch für drahtlose PMSE-Geräte erhalten bleibt, um den Sendern 5G-Broadcast zu ermöglichen.“
Darüber hinaus sprechen sich die Verbände geschlossen für eine Must-Carry-Regelung für lizensierte Rundfunkprogramme bei 5G Broadcast, ähnlich wie bei Kabelnetzen aus, wonach eine Übertragungspflicht für diese bestünde. Außerdem fordern sie für die Übertragung von 5G-Broadcast eine Pflicht zur Zusammenschaltung und Interoperabilität der benötigten Rundfunk – und Mobilfunknetze unter Berücksichtigung der notwendigen vielfaltssichernden Bedingungen.
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