Statement des iGZ-Hauptgeschäftsführers Werner Stolz zum Koalitionsvertrag:

„Der Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD trägt den komplizierten bürokratischen neuen Regulierungen der Zeitarbeit Rechnung. Er belässt die bereits im geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Evaluierung im Jahr 2020", reagiert der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, auf den am 7. Februar vorgestellten Koalitionsvertrag. Stolz: "Das Sondierungsergebnis hatte zunächst ein Vorziehen dieser Untersuchungen auf das kommende Jahr vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten aber keine belastbaren und aussagekräftigen Daten vorgelegen. Daher begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich.“ Positiv sei auch, dass trotz anderer SPD-Wunschvorstellungen von weiteren Regulierungen der Branche im Regierungsprogramm Abstand genommen wurde: „Es wäre nicht vertretbar gewesen, mit den Einschränkungen im Befristungsrecht gleichzeitig weitere dringend benötigte Flexibilisierungsinstrumente für den deutschen Arbeitsmarkt zu erschweren“, so Stolz. Zeitarbeit sei in der Regel eine unbefristete, tarifliche Beschäftigung, die gleichzeitig zur notwendigen Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt beitrage. Insoweit gelte es, diese Vorzüge der Personaldienstleistungen als zukunftsgerichtete Beschäftigungsform noch stärker auch politisch positiv zu würdigen.

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