Da derzeit weiter unklar ist, wie schnell der Präsenzunterricht an den Schulen im naldo wieder aufgenommen werden kann, hat der Verkehrsverbund naldo, in enger Abstimmung mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen, für naldo-Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ die Rückgabefrist für den Monat Mai verlängert. Normalerweise müssten die Mai-Fahrkarten bis spätestens 30. April 2021 bei der Schule abgegeben werden, damit keine Berechnung des Monats erfolgt. Die Rückgabefrist wird jedoch nun bis einschließlich 10. Mai 2021 verlängert. Die Rückgabe solcher Schülermonatskarten ist immer nur bei der jeweiligen Schule bzw. bei postalischer Zustellung an den Schüler auch beim jeweiligen Schülerlistencenter möglich. Nur dann erfolgt keine Abbuchung des Elternbeitrags für den Monat Mai.

Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis sollten hierbei jedoch Folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die „Bonusregelung“ der Schulwegkostenträger, sodass dann zumindest der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde.

Generell gilt: einmal zurückgegebene Fahrkarten werden nicht erneut ausgegeben.

Abos 25, die über die Schule bezogen werden bzw. an denen sich Schulwegkostenträger beteiligen, können, da es sich um ein Schuljahres-Abo handelt, innerhalb des Schuljahres nicht gekündigt und zurückgegeben werden. Für alle anderen Abos 25 gelten die regulären Kündigungsregelungen. Nach einem Bezug von mindestens zwölf Monaten ist eine monatliche Kündigung jederzeit möglich. Dabei muss die Kündigung bis spätestens zum 15. des Vormonats beim jeweiligen Abocenter erfolgen. Bei einer Kündigung im ersten Bezugsjahr erfolgt eine Nachberechnung.

Alle aktuellen Informationen zur Corona-Pandemie finden sich unter www.naldo.de/coronavirus

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