Auch vier Jahrzehnte nach Entstehung der ersten Frauenhäuser und drei Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland sind Frauen und Mädchen nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Trotz steigender Zahlen häuslicher Gewalt mangelt es an einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt sowie an einem verlässlich und ausreichend finanzierten Hilfesystem.

Bundesweit fehlen über 14.000 Frauenhausplätze. FHK fordert alle demokratischen Parteien anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahlen dazu auf, sich zu konsequentem Gewaltschutz und einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe zu verpflichten.

Rund 14.000 Frauen finden jährlich Schutz in Deutschlands Frauenhäusern. Fast drei Viertel von ihnen haben Kinder unter 18 Jahren. Die Zahl der Betroffenen bundesweit ist um ein Vielfaches höher, allein die polizeiliche Kriminalstatistik 2019 erfasste 115.000 weibliche Opfer, 117 starben durch Partnerschaftsgewalt. "Gewalt gegen Frauen verschwindet nicht einfach – im Gegenteil, seit Jahren ist ein Anstieg der Partnerschaftsgewalt sichtbar. Dennoch sind Frauenhäuser oft mangelhaft und über freiwillige Leistungen finanziert. Fast jede zweite Frau muss sich sogar an den Kosten für ihren eigenen Schutz beteiligen, andere Frauen finden gar keinen Zugang. Das ist eines Staates unwürdig, der sich der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet hat", konstatiert FHK-Geschäftsführerin Heike Herold.

Deshalb fordert FHK

1. einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder – zeitnah und per Bundesgesetz;
2. ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, in dem Prävention von Gewalt eine tragende Rolle zukommt, und
3. die Beachtung des Gewaltschutzes für Frauen und Kinder bei Sorge- und Umgangsregelungen sowie verpflichtende Fortbildungen für alle beteiligten Berufsgruppen, auch für Richter_innen.

"Dass wir seit Jahrzehnten über die gleichen Missstände diskutieren, zeigt: Wir kommen nicht weiter, wenn die Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hin und her geschoben wird", so Herold. "Wenn wir weitere Femizide und Gewalt verhindern wollen, brauchen wir ein gemeinsames Konzept, um auf allen Ebenen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen. Und vor allem brauchen wir endlich einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle Betroffenen."

Über den Frauenhauskoordinierung e.V.

Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) wurde auf Initiative der Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland, Der Paritätischer Gesamtverband, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V./Deutscher Caritasverband e. V.) gegründet, um sich im Auftrag der Mitglieder für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder einzusetzen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfesystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Frauenhauskoordinierung e.V.
Tucholskystr. 11
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 3384342-0
Telefax: +49 (30) 26074130
http://www.frauenhauskoordinierung.de

Ansprechpartner:
Elisabeth Oberthür
Referentin Öffentlichkeitsarbeit / Gewaltschutz und Flucht
Telefon: +49 (30) 3384342-50
Fax: +49 (33843) 42-19
E-Mail: oberthuer@frauenhauskoordinierung.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel