„Online, schnell und sicher – so sehen einfache Auskunftsverfahren der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger aus. Das KBA bietet mit der Online-Auskunft aus den Registern genau diese Möglichkeit für einen beschleunigten, gebührenfreien und sicheren Informationszugang. Im Sinne einer aktiven und bürgerfreundlichen Verwaltung wer-den wir diese Dienstleistungen noch ausbauen und stetig weiterentwickeln,“ erklärt Richard Damm, Präsident des Kraftfahrt-Bundeamtes.
Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert im Fahreignungsregister Informationen über Verkehrsteilnehmende, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, sofern der Verkehrsverstoß nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist. Nahezu 11 Millionen Personen waren am 1. Januar 2021 im FAER eingetragen. Rund eine halbe Million Auskünfte hat das KBA im Jahr 2020 an private Antragstellende erteilt – überwiegend per Post. Der Anteil der Online-Auskünfte lag bei rund 15 Prozent. „Das Verfahren der Online-Auskunft ist denkbar einfach. Auskünfte auf dem Postweg werden daher künftig abnehmen“ ist sich Richard Damm sicher.
Unter www.KBA.de stehen alle Informationen zur Online-Registerauskunft mit einer leicht verständlichen Anleitung zur Verfügung.
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