„Statistische Zahlen müssen immer sogfältig geprüft und in einen Kontext gestellt werden“, mahnt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), angesichts der Interpretation der jüngst veröffentlichten offiziellen Zahlen. Beispielsweise hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet, dass die Zahl der Beschäftigten in der Pflege zwischen Oktober 2019 und Oktober 2020 um 43.300 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte auf rund 1,77 Millionen gestiegen ist.

„Erfolgsmeldungen wie diese müssen vorsichtig interpretiert werden. Denn die Kenntnis zu Details relativiert die vermeintlichen Erfolgsmeldungen“, sagt Wagner weiter. Die Berufekennziffern der BA sind im Bereich der Pflege nicht sehr differenziert. Es wird zum Beispiel nicht zwischen Pflegefachpersonen und Pflegeassistent/innen unterschieden.

Zudem ist die Unterscheidung zwischen Vollzeit und Teilzeit nur sehr grob, denn Teilzeit ist jegliche Arbeitszeit mit weniger als Vollzeit – das können 35, aber auch nur 5 Stunden sein.

Weiter geht es in der Statistik der BA um „Köpfe“. Der Zuwachs an Köpfen, z.B. 18.500 in den Krankenhäusern, könnte also durch Verschiebungen im Bereich der Mitarbeitenden in Teilzeit, im Saldo der Vollzeitäquivalente sogar ein Stellenminus bedeuten. Die vorliegenden Statistiken lassen eine Klärung dieser Frage nicht zu. Die Erhebung und Analyse der Daten muss dringend verbessert werden. Dazu könnten Pflegekammern einen ausgezeichneten Beitrag liefern.

Die Bewertung, dass trotz Pandemie die Zahl der Beschäftigten in der Alten- und Gesundheitspflege gestiegen sei, zeigt sich nach Ansicht des DPR nicht in der Realität. Die Rückmeldungen, die der Deutsche Pflegerat erhält, wie auch die hierzu erhobenen Umfragen, ergeben ein anderes Bild.

„Meldungen wie die der Bundesagentur für Arbeit führen schnell zur Entwarnung und lassen den Eindruck entstehen, dass die Situation sich verbessert. Das ist natürlich für die Regierung am Ende der Legislatur willkommen. Nur aussagekräftig ist es nicht. Die Arbeitsbedingungen müssen sich jetzt ändern. Hier ist weiterhin ein dringender Handlungsbedarf“, mahnt Wagner abschließend vor allzu viel Freude angesichts der Zahlen.

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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