In der aktualisierten Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie werden die Anforderungen zum elektrischen Funktionserhalt im Brandfall für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen neu gefasst. In Kombination mit den Vorgaben der aktuellen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ergeben sich unter Beachtung der Schutzziele unterschiedliche Anforderungen an den elektrischen Funktionserhalt bei einer Brandmeldeanlage, Brandmeldeanlagen mit Alarmierungseinrichtungen oder einer Alarmierungsanlage mittels Lautsprechern.
In Zukunft ist es besonders wichtig, im Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis exakte Vorgaben bezüglich der Alarmierung und deren Schutzziele zu beschreiben. Dies ist die Voraussetzung für eine fachgerechte Planung und Umsetzung des Funktionserhalts entsprechend der MLAR.
In den einzelnen Bundesländern muss die neue MLAR jetzt als Leitungsanlagenrichtlinie LAR ggf. mit individuellen Anpassungen umgesetzt bzw. verabschiedet werden.
UDS-Schulungen zur Planung sicherheitstechnischer Anlagen
– 19.10.2021, Fulda
– 09.11.2021, Berlin
– als Inhouseseminar individuell buchbar
Die Inhalte der Schulung umfassen Leitungsanlagen in Rettungswegen und Abschottungen sowie deren Funktionserhalt. Hier wird u. a. auch auf Wechselwirkungen und negative Beeinflussungen, Ausführungsvarianten und häufige Fehler in der Praxis eingegangen.
Weiterführende Informationen unter https://www.uds-beratung.de/elt-brandschutz-in-der-elektro-und-sicherheitstechnik/
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