Das sagt die Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt zwar für den Beifahrer auf dem Motorrad kein Mindestalter vor. Dennoch sind nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Mitnahme von Kindern einige Besonderheiten zu beachten. So muss das Motorrad mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein, der eine Möglichkeit zum Festhalten bietet und Fußstützen hat. Werden Kinder unter sieben Jahren mitgenommen, reicht es auch aus, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder ähnliche Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können. Zudem haben die angebotenen Sitze in der Regel eine hohe Reling im Rücken- und Seitenbereich. Ist ein Kind aber beispielsweise schon acht, aber trotzdem zu klein, um die Fußstützen zu erreichen, darf es nur mit, wenn es noch in den speziellen Kindersitz passt.
Die richtige Kleidung für Kinder
Mittlerweile gibt es die komplette Motorrad-Ausrüstung in allen Kindergrößen. Dabei gilt: Auf Zuwachs kaufen, ist tabu. So wie beim erwachsenen Motorradfahrer kommt es darauf an, dass die Kleidung passt. Zudem sollten Eltern daran denken, dass Kinder schneller auskühlen. Daher sollte die Motorradkluft gleichzeitig warmhalten. Wer die Kosten für ständig neue Schutzkleidung scheut, kann sie sich leihen. Viele Motorradfachgeschäfte bieten diesen Service mittlerweile an.
Der richtige Helm für Kinder
Natürlich gilt auch für mitfahrende Kinder Helmpflicht. Der Helm muss perfekt passen. Daher raten die ARAG Experten unbedingt zu einem speziell für Kinder geeigneten Helm. Die sind in der Regel leichter, so dass eine unnötige Belastung der Halswirbelsäule vermieden wird. Darüber hinaus sollte der Helm leicht zu öffnen sein, damit die kleinen Beifahrer ihn selbstständig auf- und absetzen können. Das kann verhindern, dass sie sich im Helm eingeengt fühlen. Ein weiteres Kriterium ist eine gute Belüftung. Da das Sichtfeld mit Helm ohnehin stark eingeschränkt ist, könnte ein beschlagener Helm die Fahrfreude trüben. Da auch die Kommunikation mit einem Helm stark eingeschränkt ist, empfehlen die ARAG Experten eine integrierte Gegensprechanlage. Wer ohne Technik auskommen möchte, sollte ein einfaches Klopfzeichen auf den Oberschenkel des Fahrers mit dem Kind vereinbaren. So kann der kleine Passagier zumindest zeigen, wenn etwas nicht stimmt.
Die richtige Fahrweise mit Kindern
Bevor es auf die erste Motorradtour geht, sollte man eine Übungsrunde auf einem leeren Parkplatz drehen. So hat der Nachwuchs die Möglichkeit, sich an Helm, Kleidung und beengtes Sitzen zu gewöhnen. Neben der besonderen Fahrdynamik beim Bremsen und Beschleunigen sollte vor allem das Kurvenfahren geübt werden, denn die Schräglage ist für ein Kind ungewohnt.
Die beste Schutzkleidung nützt nichts, wenn das Kind nicht weiß, wie es sich als Beifahrer verhalten muss. Dazu gehört auch, sich während der gesamten Fahrt festzuhalten. Die Nachwuchspiloten müssen lernen, dass selbst das kurze Winken als Gruß an einen Spielkameraden, an dem man zufällig vorbeifährt, gefährlich sein kann. Eine gute Variante für sicheren Halt ist ein spezieller Gurt mit seitlichen Halteschlaufen, den der Fahrer über seiner Bekleidung trägt. Tabu ist das Festschnallen des Beifahrers am Fahrer oder am Motorrad mit einem Gürtel. Bei einem Unfall kann das Verletzungsrisiko meist minimiert werden, wenn Maschine und Fahrer getrennt stürzen.
Eine zu hohe Beschleunigung, viele Gangwechsel, kurvenreiche Strecken – so viel Spaß sie geübten Motorradfahrern machen, für Kinder ist Motorradfahren zunächst einmal anstrengend. Zudem lässt ihre Konzentration schneller nach als bei Erwachsenen. Daher raten die ARAG Experten, die ersten Fahrten auf halbstündige Spritztouren zu beschränken. Werden die Ausflüge länger, sollten regelmäßig Pausen eingelegt werden, bei denen der Nachwuchs Helm und Kleidung kurz ablegen bzw. öffnen kann. Nur wer es langsam angeht, wird beim kleinen Passagier die Leidenschaft für das Motorradfahren wecken.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de