„Kurzarbeit hat in den letzten Wochen und Monaten viele Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit geschützt. Dieser Schutz ist leider nach wie vor notwendig und daher begrüßen wir die Verlängerung. Tatsächlich handelt es sich aber nur um eine Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit und der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe an die Arbeitgeber.
Es ist ein Unding, dass die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bis zu 80% (87% mit Kind) nicht verlängert wird. Während die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% erstattet bekommen, erhalten die Beschäftigten nur 60% (68% mit Kind) des ausgefallenen Nettoentgelts“, sagte Markus Schlimbach.
Zu Beginn der Krise wurde eine Regelung für von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes geschaffen. Demnach wurde das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70% (77% mit Kind) und ab dem siebten Bezugsmonat auf 80% (87% mit Kind) erhöht, sofern der Entgeltausfall mindestens 50 % beträgt. Diese Regelung gilt für Beschäftigte aber nur dann, wenn ihr Anspruch bis zum 31.03.2021 entstanden ist.
„Für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld ab dem 01.04.2021 entstanden ist, gilt die Aufstockung nicht mehr. Sie verharren bei 60% (68% mit Kind). Gerade für Beschäftigte die länger in Kurzarbeit sind oder nur geringe Einkommen haben, ist das ein harter Einschnitt. Das Kurzarbeitergeld reicht kaum aus, um das Leben zu bestreiten. Wir erwarten, dass hier schnell nachgebessert wird und die Beschäftigten in Kurzarbeit stärker unterstützt werden“, sagte Schlimbach.
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