Aus den Mitteln von Bund, Land und Region müssen die Betreuungsvereine alle Kosten tragen, die rund um die rechtliche Betreuung und die so genannte Querschnittsarbeit anfallen. Das sind nicht nur Personal- und Sachkosten für das Führen einer rechtlichen Betreuung, sondern auch Kosten für die Gewinnung, Schulung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichem Personal – eine defizitäre Rechnung, die die Vereine nicht mehr aus eigener Kraft tragen können, und zugleich eine immer wichtiger werdende Aufgabe. Weder die pauschale Vergütung seitens des Bundes für die hauptamtliche Betreuung noch die bislang zugrunde gelegte Drittelfinanzierung, wonach Land, Kommune und Verein die für Querschnittsaufgaben anfallenden Kosten zu je einem Drittel tragen, wird der finanziellen Situation der Vereine gerecht.
„Die Betreuungsvereine sind in einer sehr angespannten Situation: Seit 2005 hat der Bund die Stunden-Pauschale von 44 Euro für die rechtliche Betreuung nicht erhöht. Die Vereine können dadurch längst nicht mehr kostendeckend arbeiten. Auch die Finanzierung der Querschnittsaufgaben schaffen die Vereine so nicht mehr – das muss auch das Land erkennen und handeln“, so Erwin Jordan, Dezernent für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. „Die Arbeit der Vereine ist ein elementarer Baustein in dem Betreuungsangebot in der ganzen Region Hannover. Und die Vereinsbetreuerinnen und -betreuer sind unverzichtbar!“
Derzeit gibt es in der Region Hannover insgesamt 350 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die fremde Personen außerhalb ihres eigenen familiären Umfeldes betreuen. 310 Betreuerinnen und Betreuer üben diese Aufgabe hauptberuflich und selbstständig aus, davon sind rund 60 in den sechs von der Region Hannover geförderten Betreuungsvereinen aktiv.
Die Betreuungsvereine vermitteln, beraten und begleiten Betreuerinnen und Betreuer bei der Rechtsvertretung von Personen, die aus Krankheitsgründen dazu nicht in der Lage sind. Außerdem sind sie für die Gewinnung, Einzelberatung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zuständig. Seit der Einführung des Betreuungsrechtes im Jahr 1992 erhalten die Vereine für diese Aufgaben finanzielle Förderung: Jeweils ein Drittel der Kosten sollen das Land, die Kommune und der Verein selbst tragen. „Diese Rechnung geht schon längst nicht mehr auf – die Fixkosten sind deutlich teurer geworden, der Anteil des Landes aber ist seit über 25 Jahren mit rund 16.000 Euro Zuschuss gleich geblieben“, kritisiert Ali Türk, Sprecher des Arbeitskreises der Betreuungsvereine Region Hannover. „Viele Vereine haben wirkliche Existenzsorgen. Durch den finanziellen Druck wird es auch immer schwieriger, neue rechtliche Betreuerinnen und Betreuer zu finden.“
Gefördert von der Region und dem Land Niedersachsen werden derzeit die beiden Betreuungsvereine von der AWO – „BTV“ und „BeVor“ – sowie die Betreuungsvereine vom Sozialdienst katholischer Frauen, von der Lebenshilfe, vom Freundeskreis Wunstorf sowie des Instituts für transkulturelle Betreuung. Mit der Erhöhung der Fördersumme der Region von jährlich rund 25.000 Euro auf 45.000 pro Verein sowie der Ausdehnung der vertraglichen Zusammenarbeit will die Region dazu beitragen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine verlässlich zu sichern. Insgesamt fördert die Region die Vereine bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in den nächsten drei Jahren mit einer Gesamtsumme von über 826.000 Euro.
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