Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen: „Sachsen hat jahrelang die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz verschlafen. Wann die ökologischen Ziele nun genau erreicht werden sollen, ist unklar – laut der Planungen irgendwann nach 2027. Bislang haben nicht einmal 10 % der sächsischen Fließgewässer und nur knapp 50 % der stehenden sächsischen Gewässer einen guten Zustand. Damit gefährdet Sachsen den Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser. Wie bei der Klimakrise wird wieder zukünftigen Generationen aufgebürdet, die Fehler der Vergangenheit zu beseitigen. Die Landesregierung muss nachbessern – und zwar jetzt.“
Die sächsische Staatsregierung muss für den chronisch unterfinanzierten Gewässerschutz die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Auch die Städte und Gemeinden müssen ihren Beitrag an den Gewässern zweiter Ordnung leisten. Dazu bedarf es eines planvollen Vorgehens auf Basis integrierter Gewässerkonzepte oder von Unterhaltungsplänen für eine zielorientierte Gewässerunterhaltung und eine effiziente und wirksame Renaturierung.
Naturnähere Gewässer sind auch resilienter gegenüber dem Klimawandel. Die Herausforderungen wachsen mit der Klimakrise, die schon längst auch eine Wasserkrise ist. In Dürrezeiten führen Flüsse weniger Wasser, damit steigt deren Schadstoffkonzentration. Bei Starkregen belasten unkontrollierte Einleitungen von verschmutztem Mischwasser und Straßenabwasser die Gewässer.
Der Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser muss sich grundlegend ändern, so der BUND Sachsen. Die Landschaft darf nicht länger künstlich entwässert werden und der natürliche Wasserrückhalt muss verbessert werden. Dazu gehört die Wiedervernässung von Wasserspeichern wie Auen und Mooren. Hier werden große Mengen CO2 als Kohlenstoff gespeichert – das wirkt zudem der Klimaerwärmung entgegen.
Zur Bearbeitung von überregionalen Problemen fehlen weitgehend übergreifende Konzepte, um davon wirksame Maßnahmen abzuleiten. Dies trifft auch bei der Verringerung und Vermeidung von Bergbaufolgen zu. Hier wird ein überarbeitetes, flussgebietsweites Konzept zur Integration der Gewässerschutz-Anforderungen benötigt, um die chemische Wasserqualität in unseren Flüssen für die Zukunft zu sichern. Das trifft hier in Sachsen insbesondere auf die beiden Flüsse Spree und Pleiße zu. Dazu muss auch das Verursacherprinzip vollständig umgesetzt werden – das bedeutet, dass auch der Bergbau für das Wasser, das er nutzt, zahlen muss und nicht länger von der Wasserentnahmeabgabe befreit ist.
Der BUND macht in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Flussgebiet Elbe zudem Vorschläge zu Maßnahmen, die notwendig sind, um den guten ökologischen und chemischen Zustand an Flüssen, Seen und für das Grundwasser bis zum Jahr 2027 zu erreichen.
Zu den Stellungnahmen:
Flussgebiet Elbe: www.bund-sachsen-anhalt.com/service/publikationen/detail/publication/stellungnahme-wrrl
Weitere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie:
Zur Wasserrahmenrichtlinie, der europäischen Richtlinie zum Gewässerschutz: www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie
Zur EU-Beschwerde zur Wasserrahmenrichtlinie von BUND und NABU, in der schon viele der Defizite beschrieben wurden: www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_wrrl_eu-beschwerde.pdf
BUND-Gewässerreport 2018: https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/
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