• Kurzgutachten erörtert technisches Potenzial, Anwendungsfelder und mögliche Kostenentwicklung 
  • Massenmarktfähigkeit für viele innovative Technologien bis 2030 zu erwarten 
  • Einsatzgebiete und Rahmenbedingungen bestimmen Wirtschaftlichkeit ­­­­­­

Die Energiewende benötigt den Einsatz von bekannten klimafreundlichen Technologien genauso wie Innovationen. Jede Verschärfung der Klimaziele und Beschleunigung der Transformation verstärkt die Notwendigkeit für Innovationen. Das im Rahmen der dena-Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität beauftragte Kurzgutachten Innovative Technologien des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE identifiziert eine Reihe von Technologien, die bis zum Jahr 2030 einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasminderungsziele leisten können. Sie können bis dahin einen Sprung in den Massenmarkt schaffen und sich zur Standardtechnologie entwickeln.

Innovationen können sich im Rahmen von bereits Bekanntem bewegen und etwa die Effizienz von PV-Modulen steigern. Gleichzeitig bedarf es weiterer Innovationen oder innovativen Anwendungsfelder bestehender Technologien, um Klimaneutralität bis 2045 oder früher zu erreichen. Das Kurzgutachten legt dar, dass Technologien wie die fahrzeugintegrierte oder die Verkehrsflächen- Photovoltaik hinsichtlich ihres Reifegrades wie auch der Kostenentwicklung der Zelltechnologien so weit fortgeschritten sind, dass sie bis 2030 eingesetzt werden können. Andere wie die sogenannte Agri-Photovoltaik (Kombination von Photovoltaik und landwirtschaftlich Nutzung der Flächen) haben ihre Anwendungstauglichkeit bewiesen, nähern sich der Wirtschaftlichkeit in großen Schritten und können bei passenden Rahmenbedingungen schnell skaliert werden. So schätzt das Kurzgutachten das technische Potenzial der Agri-Photovoltaik im Jahr 2030 auf ca. zwei GW – ein spürbarer Beitrag.

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