Ab dem 1. Juli 2021 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn für volljährige Arbeitnehmer auf 9,60 Euro brutto pro Stunde. Damit erfolgt die zweite Erhöhung im Rahmen des 2015 eingeführten Mindestlohngesetzes (MiLoG). Von der verbindlichen Lohnuntergrenze profitieren nach Auskunft der ARAG Experten vor allem Arbeitnehmer, in deren Branchen kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde und die nur eine geringe Verhandlungs- und Vertretungsmacht gegenüber den Arbeitgebern besitzen. Nach den ersten beiden Erhöhungen sind im kommenden Jahr noch weitere Anpassungen vorgesehen. Und zwar zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
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