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Der Abgasskandal zieht immer weitere Kreise. Jetzt sind auch Wohnmobile mit Dieselmotoren der Hersteller Fiat und Iveco betroffen.

Insoweit werden Fiat und die Schwesterfirma Iveco verdächtigt, illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen eingebaut zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt. Es geht um Fahrzeuge der Baujahre 2014 – 2019, mit Abgasnorm Euro 5 und 6. Neuere Fahrzeuge mit Euro 6d temp sind aktuell noch nicht Gegenstand der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Besonders auffällig ist, dass sogar die  hessische Polizei betroffene Wohnmobilbesitzer aufgerufen hatte, sich als Zeugen zu melden.

Nach vorläufigen Schätzungen sollen allein in Deutschland mehr als 200.000 Wohnmobile betroffen sein.

Konkret soll die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge nach 22 Minuten vollständig abschalten. Abgastests dauern in der Regel nur 20 Minuten. Möglicherweise wurden auch sogenannte Thermofenster eingesetzt. Das sind Abschalteinrichtungen, die nur bei bestimmten Temperaturen zu einer korrekten Abgasreinigung führen.

Auch Messungen des KBAs zeigten, wie dreckig die Fahrzeuge tatsächlich sind.

So wurden bei einem Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 5 (erlaubter Wert für Stickoxid 280 mg/km) Werte von durchschnittlich über 1.000 mg/km gemessen, in der Spitze gar an die 2.500 mg/km!

Die untenstehende Motorenmodelle von Fiat sind von den  Ermittlungen betroffen:

  • 1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Urteil gegen Fiat

Am 1. März 2021 hat das Landgericht Koblenz, dem Käufer eines Fiat Ducato-Wohnmobils bereits antragsgemäß Recht Schadenersatz zugesprochen. Bei der Entscheidung handelt es sich um ein Versäumnisurteil gegen die beklagte Fiat Italy S.p.A. .

Allerdings hat die Beklagte Einspruch eingelegt, die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wurde auf den 20.07.2021 bestimmt.

Hoher Schadensersatz möglich!

Bei Rückgabe des abgasmanipulierten Reisemobil erhalten Sie, je nach Alter des Fahrzeugs, den ursprünglichen Kaufpreis, abzüglich einer kleinen Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, zurück. Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug auch behalten und ca. 20-25% des Kaufpreises zurückbekommen.

Was können Wohnmobilbesitzer jetzt tun?

Schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen: Denn je nach Situation gelten Verjährungsfristen, etwa bei möglichen Klagen gegen den Hersteller.

Wer sein Fahrzeug erst seit kurzem besitzt, kann durch die zweijährige Gewährleistungsfrist noch Ansprüche gegen den Händler haben.

Kostenfreie Klärung des möglichen Anspruchs!

Interessierte Verbraucher können die Dienste der Fachanwaltskanzlei Eser bundesweit in Anspruch nehmen. Insoweit bietet die spezialisierte Anwaltskanzlei eine kostenfreie Prüfung/Klärung an, ob das erworbene Wohnmobile von der staatsanwaltlichen Ermittlungen betroffen ist!

Unsere Dienste

Wir prüfen daher für Sie kostenfrei, ob ihr Wohnmobil vom Dieselskandal betroffen ist.

Wir informieren Sie kostenfrei über die Chancen der Durchsetzung des Schadensersatzes sowie die Kosten des Mandats.

Dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung beauftragen. Bis dahin fallen für Sie keine Kosten an!

Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist seit 16 Jahren als spezialisierter Anwalt im Bereich des Verbraucher- und Bank- und Kapitalmarktrechts bundesweit tätig. Daneben ist er auch als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart tätig.

Weitere Informationen sowie Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei Eser Rechtsanwälte www.eser-law.de 

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