Die Klasse R 8b der Heinrich-von-Gagern-Schule in Weilburg (Hessen) hat im bundesweiten Klassenwettbewerb zur Förderung des Nichtrauchens „Be Smart – Don’t Start“ den Hauptpreis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für die wiederholte erfolgreiche Teilnahme gewonnen. Bei dem Wettbewerb „Be Smart – Don‘t Start“ verpflichten sich die teilnehmenden Klassen, ein halbes Jahr lang rauchfrei zu bleiben. Für eine erfolgreiche Teilnahme erhalten die Schulklassen ein Zertifikat und die Möglichkeit, Preise zu gewinnen. Die Schülerinnen und Schüler der diesjährigen Gewinnerklasse können sich über einen Gutschein im Wert von 5.000 Euro für die Klassenkasse freuen.

Michaela Goecke, Leiterin des Referats für Suchtprävention in der BZgA, sagt: „Dieses Schuljahr hat Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Eltern vor viele Herausforderungen gestellt, die nicht immer einfach zu bewältigen waren. Umso mehr freut es mich, dass auch in der Zeit der Corona-Pandemie mit Wechsel- und Distanzunterricht bundesweit wieder viele Klassen erfolgreich an ‚Be Smart – Don’t Start‘ teilgenommen haben. Mein herzlicher Glückwunsch geht an die Klasse R 8b der Heinrich-von-Gagern-Schule in Weilburg, die bereits zum dritten Mal mitgemacht hat! Den vielen Lehrkräften und Schulleitungen, die regelmäßig beim Wettbewerb teilnehmen, möchte ich dafür Danke sagen. Dass die Raucherquote bei 12- bis 15-Jährigen in Deutschland mit aktuell 2,7 Prozent historisch niedrig liegt, ist ein gemeinsamer Präventionserfolg.“

Prof. Dr. Reiner Hanewinkel, Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord), erklärt: „Besonders erfreulich ist, dass mittlerweile jede dritte Klasse zum wiederholten Mal am Wettbewerb teilnimmt. Dadurch wird die Nachhaltigkeit erhöht. Es bestätigt auch, dass sich der Wettbewerb gut in das Schulleben integrieren lässt. Bundesweit haben im aktuellen Schuljahr 6.290 Klassen mit ihrer Teilnahme an ‚Be Smart – Don‘t Start‘ klar ‚Nein‘ zum Rauchen in jeder Form gesagt, ob E-Zigarette oder E-Shisha, ob Wasserpfeife oder klassische Tabakzigarette.“

Der Wettbewerb „Be Smart – Don‘t Start“ wird im Rahmen der BZgA-„rauchfrei“-Jugendkampagne seit mehr als 20 Jahren von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Stiftung Deutsche Krebshilfe, dem AOK-Bundesverband und weiteren öffentlichen und privaten Institutionen gefördert und vom Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel koordiniert. Im Bundesland Hessen wird der Wettbewerb von der AOK gefördert und in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium sowie der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen umgesetzt.

Weiterführende Informationen der BZgA zum Thema:

Alle Informationen zu „Be Smart – Don’t Start“, dem Klassenwettbewerb zur Förderung des Nichtrauchens, stehen unter: www.besmart.info

Die Jugendkampagne „rauchfrei“ der BZgA informiert unter: www.rauch-frei.info

Digitale Unterrichtsmaterialien zum Thema Gesundheitsförderung der BZgA:

www.bzga.de/was-wir-tun/gesundheit-und-schule/medien-fuer-lehrkraefte/

Digitale Materialien und Medien der BZgA für Bildungseinrichtungen zum Thema Coronavirus:

www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialienmedien/bildungseinrichtungen.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 8992-0
Telefax: +49 (221) 8992-300
http://www.bzga.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel