Die Neuordnung des Reifenrecyclings stand im Mittelpunkt eines Gespräches des bvse-Ausschusses Recycling von Reifen und Gummi mit Vertretern des Umweltbundesamtes.

„Wir haben deutlich gemacht, dass eine Neuordnung des Recyclings über eine Altreifenverordnung oder durch eine Ergänzung der Altfahrzeugverordnung erforderlich ist“, erklärte Vorsitzender Bernd Franke.

Die Altreifenbranche beklagt, dass große Mengen an Altreifen nach wie vor nicht in den zertifizierten Fachbetrieben ankommen. Mit einem Übernahmeschein könnte man ein einfaches, aber wirksames Nachweisverfahren einführen, so der bvse-Vorschlag.

Auch das Thema Design for Recycling könnte in einer Altautoverordnung die Hersteller verpflichten, neue Reifen so zu gestalten, dass sie weitgehend recycelt werden können.

„Wir glauben, dass der Gesetzgeber klare Prioritäten vorgeben und gleichzeitig einen Ordnungsrahmen definieren muss, der für alle Teilnehmer der Wertschöpfungskette ein „level playing field“ bietet“, betont der bvse-Ausschussvorsitzende.

Die bvse-Vertreter begrüßten das klare Bekenntnis des Umweltbundesamtes zu hochwertigen Verwertungsverfahren, insbesondere sind dies die werkstofflichen Anwendungen von Mehlen und Granulaten. In dem Gespräch machten die UBA-Vertreter darüber hinaus auch deutlich, dass die Runderneuerung von Reifen künftig gefördert werden solle.

Bei Lkw und Bussen könnte dies im Rahmen der „Öffentlichen Beschaffung“ erfolgen. Eine Idee ist, ökonomische Anreize für die Runderneuerung auch bei Pkw-Reifen zu schaffen.

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