Neben der notwendigen Versorgung mit Kleidung und Lebensmitteln steht die Unterbringung der Flutopfer ohne Obdach in vielen Regionen von NRW im Mittelpunkt. Der DEHOGA organisiert Unterkünfte, hat eine Unterkunftshotline initiiert und arbeitet an einem Konzept für langfristig Betroffene.

Die Auswirkungen der Flutwasserkatastrophe wird die Einwohner der betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen noch lange beschäftigen. Neben der Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidung steht ein "Dach über dem Kopf" ganz oben auf der Prioritätenliste. Aus diesem Grund hat der DEHOGA in Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband) eine Hotline eingerichtet, mit der über 1.000 Betten, die Hoteliers kostenlos zur Verfügung gestellt haben, vermittelt werden sollen.

Hotline eingerichtet
Neben der Unterbringung in geeigneten Hotelzimmern stellt sich die Vermittlung zwischen Obdachsuchenden, den Kommunen und den Hotels als große Herausforderung dar. Um diesen Weg zu professionalisieren, hat der DEHOGA eine “Unterkunftshotline für Flutopfer“ mit Unterstützung von Telekom und dem Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft initiiert. "Wir haben festgestellt, dass die "Vermittlungslücke" zwischen Betroffenen, den Hotels und den Kommunen geschlossen werden muss. Das erreichen wir mit der Hotline", ist sich Christoph Becker, verantwortlicher Geschäftsführer im DEHOGA Nordrhein und Initiator der Hotline, sicher und freut sich vor allen Dingen über die kurzfristige und unbürokratische Unterstützung durch die Telekom und die Wohnungswirtschaft.

Die Hotline lautet 0800 9886071 und ist zunächst von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt. Ab heute werden Abiturienten und Studenten ehrenamtlich den Bedarf in den Kommunen abfragen. Die Hotline fungiert als Bindeglied zwischen Betroffenen und den unterstützenden Betrieben. Hoteliers, die selbst weitere Zimmer zur Verfügung stellen möchten, wenden sich bitte an Eull@dehoga-nr.de.

Mehr als 1000 Betten "gesammelt"
Mittlerweile konnten mehr als 1.000 Betten in Hotels, vor allen Dingen im Regierungsbezirk Köln, "gesammelt" werden. "Die Bereitschaft, sich für die betroffenen Menschen in den Überflutungsgebieten einzubringen, ist auch bei uns in der Branche riesig. Wir freuen uns, einen kleinen Beitrag leisten zu können", sagt Haakon Herbst, Regionalpräsident im DEHOGA Nordrhein-Westfalen und Präsident des DEHOGA Nordrhein. Bernd und Rüdiger Kranz, Inhaber des Kranz Parkhotel in Siegburg, haben erst einmal 100 Zimmer für 220 Menschen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kümmeren sich die Hoteliers um die kostenlose Verpflegung der Flutwasseropfer in Gaststätten der Kreisstadt: „Nach den ersten Schreckensbildern und -nachrichten wollten wir unbedingt zeitnah helfen, auch wenn uns das momentan wegen Corona-bedingter Kurzarbeit und Urlaubszeit logistisch wie organisatorisch vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Es hätte uns genauso treffen können“, beschreibt die Familie Kranz ihren Antrieb. 

Langfristiges Konzept
Der DEHOGA arbeitet derweil bereits an einem Konzept, wie das Gastgewerbe langfristig Betroffene weiter unterstützen kann. "Wir wissen, dass es sich bei der Bewältigung dieser Katastrophe nicht um einen Sprint, sondern mindestens einen Mittelstreckenlauf handelt. Wir brauchen einen langen Atem", so Haakon Herbst abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DEHOGA Nordrhein-Westfalen
Hammer Landstraße 45
41460 Neuss
Telefon: +49 (2131) 7518-200
Telefax: +49 (2131) 7518-101
http://www.dehoga-nrw.de

Ansprechpartner:
Thorsten Hellwig
Pressesprecher
Telefon: +49 (2131) 7518-140
Fax: +49 (2131) 7518-101
E-Mail: hellwig@dehoga-nrw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel