Nach der Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg fordert der Handel mit Blick auf die steigende Impfquote in Baden-Württemberg die Abkehr von der Corona-Inzidenz als einzigem relevanten Parameter und erneuert seine Forderung, dass der Impffortschritt in Baden-Württemberg mit einer Öffnungsgarantie für den Handel einhergehen muss. „Dass die Landesregierung weiterhin an der Corona-Inzidenz als einzigem Parameter festhält, der über Wohl und Wehe ganzer Branchen entscheidet. In Großbritannien sieht man aktuell gut, dass sich Hospitalisierungsrate und Corona-Inzidenz durch eine steigende Impfquote voneinander entkoppeln. Dieser Tatsache muss auch die Landesregierung gerecht werden und endlich zusätzliche Parameter bei ihren Entscheidungen über Restriktionen und Auflagen für den Handel mit einbeziehen.

Das bedeutet, dass ab sofort alle Einschränkungen wie Flächenbeschränkungen ab einer Inzidenz von 35 und Kontaktnachverfolgung ab einer Inzidenz von 50 wegfallen müssen, da sie nicht mehr verhältnismäßig sind und von den Kunden auch nicht mehr akzeptiert werden. Dies gilt natürlich nicht für die allgemeinen Hygienevorschriften, die wir gerne weiterhin zum Wohle aller beibehalten. Mit einer eigenen Impfkampagne im Handel unterstützen wir im Übrigen die notwendigen und sinnvollen Anstrengungen auf dem Weg aus der Pandemie. Da die Corona-Schutzimpfung äußerst wirksam gegen schwere oder gar tödliche Verläufe einer Corona-Infektion ist, muss mit einer steigenden Impfquote auch eine Öffnungsgarantie für den Handel einhergehen. “, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

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