Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- & Wasserverwendung (ASEW) hat ab sofort neue Mustervertrag im Portfolio. Die beiden Neuzugänge adressieren das Geschäftsfeld Mieterstrom sowie einen möglichen neuen Ansatz für Stadtwerke im Bereich Kälte.

Mit dem Mustervertrag zu Mieterstrom in Form eines Lieferkettenmodells baut die ASEW ihr Angebot im Bereich Mieterstrom aus. Dieser bleibt trotz vielfältiger regulatorischer und organisatorischer Herausforderungen ein interessanter Ansatz für die Energiewelt. „Viele Stadtwerke setzen bewusst seit längerem auf Mieterstromlösungen“, führt Christoph Landeck, Leiter Geschäftsfeldentwicklung bei der ASEW, aus. „Dies liegt nicht zuletzt am guten Potenzial für die Kundenakquisition in Verbindung mit der Möglichkeit, Kunden über solche Angebote effizient zu binden. Die kürzlich erfolgte EEG-Novelle hat hier nun einen neuen Impuls gesetzt: Die sogenannten ‚Lieferkettenmodelle‘ für die PV-Mieterstromförderung haben in jedem Fall das Zeug, Mieterstrom weiter voranbringen.“ Beim Lieferkettenmodell ist etwa die Wohnungswirtschaft Errichter und Betreiber einer PV-Anlage oder – dann allerdings ohne Mieterstromförderung – eines BHKW. Den hier produzierten Strom liefern die Unternehmen an Stadtwerke, die daraus ein Mieterstromangebot für Letztverbraucher vor Ort entwickeln.

Der zweite Neuzugang bei den ASEW-Musterverträgen gilt dem Bereich Kälte. Hier bietet die ASEW seit kurzem mit dem Kältepaket ein neues Angebot für die Mitgliedsunternehmen. Teil davon ist der Mustervertrag Klimaanlagen-Pacht. „Auch im bisher eher gemäßigt klimatisierten Deutschland nehmen Hitzeperioden deutlich zu“, erklärt Markus Schäfer, ASEW-Gruppenleiter Energiedienstleistungen, die Zielrichtung des neuen Angebots. „Das eröffnet einen bisher eher kleinen Markt für zukünftig deutlich höhere Nachfrage nach Lösungen rund um die Gebäudeklimatisierung. Auch Stadtwerke können diesen für sich nutzen! Der Vorteil: Kunden erhalten ein Wohlfühl-Produkt, dass in der Auslegung als Pachtmodell zudem elegant Kundenbindung gewährleistet.“ 

Bereits im Frühjahr hatte die ASEW den Bestand an Musterverträgen ausgeweitet und teilweise überarbeitet. Damals war mit dem Gestattungsvertrag Bestandsgebäude das Angebot an Vertragswerken zur E-Mobilität abgerundet worden. Die Marktentwicklung spielt hier Stadtwerken in die Karten: Im ersten Halbjahr wurden rund 312.000 E-Fahrzeuge und Plug-In-Hybride neu zugelassen, der Bestand beider Antriebsarten hat damit die Marke von 900.000 zugelassenen Fahrzeugen genommen. Bis zum Ende der Dekade sollen hieraus nach dem Willen der Bundesregierung fünf bis sieben Millionen werden.

Mit insgesamt sieben Mustervertragswerken unterstützt die ASEW ihre Mitgliedsunternehmen dabei, sich hier rechtzeitig und konsequent zu positionieren. „Damit bieten wir unseren Mitgliedern einen attraktiven Mehrwert“, ist Hanno Ahlrichs, ASEW-Projektmanager E-Mobilität überzeugt. „Mit dem neuen Gestattungsvertrag für die E-Mobilität im Mehrfamilienhaus können EVU damit jetzt Akzente setzen. Sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden können sie mit den entsprechenden Gestattungsverträgen das alleinige Recht erhalten, in der Immobilie Ladeinfrastruktur zu planen, aufzubauen, zu warten und instand zu halten sowie diese mit Strom zu beliefern.“

Mit den neuen Vertragswerken erhöht sich die Zahl der ASEW-Musterverträge, die die Mitglieder kostenfrei nutzen können, auf insgesamt fünfundzwanzig. Allein sieben der Musterverträge widmen sich verschiedenen Aspekten der Elektromobilität: Vom Autostrom-Liefervertrag über Ladensäulen-Contracting bis zum Wallboxvertrieb. Die ASEW-Geschäftsführerin Daniela Wallikewitz betont den Mehrwert für Stadtwerke – und verweist auf die flexiblen Einsatzfelder: „Unsere Musterverträge er-lauben sowohl den einfachen Einstieg in das Geschäftsfeld, wie auch den Ausbau bestehender e-mobiler Angebote. Insbesondere die Ausgestaltung der Verträge, die in der Regel langjährige Partnerschaften mit den E-Mobilitätskunden begründen können, tragen der immer stärkeren Bedeutung von Kundenbindungsmaßnahmen Rechnung.“

Parallel dazu hat die ASEW die bestehenden Musterverträge zum Geschäftsfeld Photovoltaik aktualisiert. Nötig machten das die letzten umfassenden Gesetzesnovellen im Energiebereich. „Kritische Anwaltsaugen haben die vier ASEW-Musterverträge erneut durchleuchtet und auf Herz und Nieren geprüft,“ sagt ASEW-Geschäftsführerin Daniela Wallikewitz. „Die Prüfung fiel erwartungsgemäß positiv aus. Lediglich bei Details haben wir Nachschärfungen und Präzisierungen vornehmen lassen, beispielsweise bezüglich der Zuordnung der Betreibereigenschaft. Uns war und ist es dabei wichtig, den ASEW-Mitgliedern stets hochqualitative Angebote zu machen, die die Arbeit in den Stadtwerken Tag für Tag aktiv unterstützen.“

Details zu diesen und weiteren ASEW-Angeboten gibt es unter www.asew.de.

Über Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW)

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) ist mit bundesweit mehr als 300 Mitgliedern das größte deutsche Stadtwerke-Netzwerk für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die ASEW wurde 1989 aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heraus gegründet. Das Ziel: Eine rationelle, sparsame und umweltschonende Energie- und Ressourcenverwendung zu fördern. Die ASEW berät und unterstützt ihre Mitglieder in diesen Bereichen und entwickelt für sie innovative Produkte und Dienstleistungen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Das Portfolio der ASEW umfasst Produkte für Vertrieb und Kundenberatung, außerdem Seminare und Qualifizierungsangebote sowie eine Kunden- und Fördermittelberatung.

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