Ebenso falsch ist die Einschätzung, dass die Gerichte in den vergangenen Jahren zahlreiche Urteile gefällt hätten, die es Eigentümern erleichtern würden, Eigenbedarf durchzusetzen. „Es ist uns schleierhaft, wie hier auf plumpe Art und Weise versucht werden soll, Medienkonsumenten bzw. Bürger irrezuführen und Falschbehauptungen als legitimes Mittel der öffentlichen Auseinandersetzung über Wohnraum salonfähig zu machen“, so Bergemann. Bester Beleg hierfür ist das in dem Artikel angeführte Beispiel einer Familie in einem Reihenhaus in Kiel-Friedrichsort, die ihre Wohnung wegen Eigenbedarfs räumen musste. Da Krankheit im Spiel war, handelt es sich fraglos um einen ungemein traurigen und tragischen Fall. Wohlgemerkt um einen von vier Fällen bei einem Wohnungsbestand von etwa 100 Wohnungen einer Eigentümergemeinschaft. „Mit solchen Meldungen soll auf die Tränendrüse gedrückt und gegen Eigentümerinnen und Eigentümer in der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Wohnungen und Häuser aufgewiegelt werden. Dabei handelt es sich sowohl bei Eigenbedarfskündigungen als auch den Klagen gegen selbige um normale Vorgänge in einem Rechtsstaat. Es gibt keinen Grund, dies zu skandalisieren“, fasst Bergemann zusammen.
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