Berlin hat seit wenigen Tagen einen Baustellenleitfaden mit dem Titel „Sicherung des Fuß- und Radverkehrs bei temporären Verkehrsmaßnahmen – Leitfaden für das Verkehrsmanagement“. Das ist eine gute Nachricht. Changing Cities begrüßt den Leitfaden, der kompetent ausgearbeitet ist und zukunftsweisend den Umweltverbund bevorzugt. Die schlechte Nachricht ist: Berlin hat einen Baustellenleitfaden auf den vom Senat verantworteten Hauptverkehrsstraßen, jedoch lediglich auf der Fahrbahn. An allen anderen Orten – Fußwegen, Radwegen, Nebenstraßen etc. – gibt es momentan nur veraltete Regeln für die Einrichtung von Baustellen, die nicht dem Mobilitätsgesetz entsprechen.

Der neue Leitfaden schützt Zu Fuß Gehende und Radfahrende, indem er folgende Grundsätze festlegt:
– Umwege für Rad- und Fußverkehr sollen möglichst vermieden werden
– Der Fußverkehr soll möglichst ohne Wechsel der Straßenseite geführt werden
– Rad- und Fußverkehr sollen getrennt geführt werden 
– Mindestbreiten für Fuß- bzw. Radverkehr von je 2,0 m.

„Der Baustellenleitfaden ist ein großer Schritt nach vorne: Endlich gibt es für die Planer*innen klare Vorgaben. Das große Manko ist aber: Der Leitfaden gilt zunächst nur für Hauptverkehrsstraßen. Nach unserer Auswertung werden jedoch etwa 60 Prozent der Baustellen von den Bezirken angeordnet. Diese 60 Prozent sind also nach wie vor nicht an das Mobilitätsgesetz gebunden. Ein Beispiel: Eine Baustelle beansprucht den Radweg an einer Hauptverkehrsstraße. Verantwortlich ist hier der Bezirk, weil der Radweg nicht als Teil der Fahrbahn angesehen wird. Der Bezirk wendet nun die veralteten Richtlinien an und zwingt den Radverkehr auf den Fußweg. Die bessere und sichere Lösung wäre es, den Radverkehr geschützt auf die Fahrbahn zu verschwenken. Dort ist aber die Senatsverwaltung zuständig. Hier bleibt es bei der bestehenden gefährlichen und benachteiligenden Führung auf schmalen Wegen, die sich  Fuß- und Radverkehr teilen müssen”, kritisiert Jens Steckel von Changing Cities.

„Die Bezirke könnten den Baustellenleitfaden kurzerhand übernehmen. Es kostet sie nichts, sich dessen  klare, einfache Regeln zu eigen zu machen. Eine wahre Verkehrswende, die einer Mehrheit der Berliner*innen zugute käme, bedarf solcher Regeln. Liebe Bezirke: Macht Euch die Arbeit nicht zu schwer – hier könnt Ihr ohne großen Aufwand eine deutliche Verbesserung für den Rad- und Fußverkehr erreichen.“, sagt Paul Jäde vom Vorstand in Changing Cities.

Weiterführende Links:

PM zur Erfassung von 100 Baustellen in Berlin vom Juli 2018: https://docs.google.com/document/d/1tEqt55Y1hhjqxAKrqxO4-U1qLeZ9z7osOCLP9P3SioI/edit

PM zur Erfassung von weiteren 200 Baustellen in Berlin vom März 2019: https://docs.google.com/document/d/1oaVJmcnsWKYfJUid73M8rExjEgDMDey0hQAim9tIcFc/edit

Informationen zu Changing Cities e.V.: https://changing-cities.org

Über den Changing Cities e.V.

Wir fördern zivilgesellschaftliches Engagement für lebenswertere Städte. Das bislang größte Projekt von Changing Cities e.V. ist der Volksentscheid Fahrrad in Berlin, mit dem es 2016 gelang, die Berliner Verkehrspolitik zu drehen und das bundesweit erste Mobilitätsgesetz anzustoßen. Changing Cities e.V. unterstützt landes- und bundesweit Bürger*inneninitiativen, die sich im Bereich nachhaltige Verkehrswende und lebenswerte Städte einsetzen, mit Kampagnenwissen oder stößt solche Initiativen an. Changing Cities ist als gemeinnützig anerkannt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Changing Cities e.V.
Oberlandstr. 26-35
12099 Berlin
Telefon: +49 (30) 25781125
http://changing-cities.org

Ansprechpartner:
Ragnhild Sørensen
Telefon: +49 (171) 53577-34
E-Mail: ragnhild.soerensen@changing-cities.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel