Fachagentur Windenergie an Land, Energiewirtschaft und Kommunen haben gemeinsam mit VKU den Mustervertrag für kommunale Teilhabe an der Windenergie aktualisiert
Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind), Energiewirtschaft und Kommunen haben den von ihnen entwickelten Mustervertrag zur Umsetzung des Paragraphen 36k EEG 2021 (Erneuerbare Energien Gesetz) überarbeitet. Grund für die Überarbeitung ist das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16.07.2021. Das Gesetz betrifft auch die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren Energien. Daher war es erforderlich, den Mustervertrag anzupassen.
Wesentliche Punkte sind die Beschränkung der Regelungen auf Anlagen, die einen Anspruch auf eine Förderung nach dem EEG geltend machen, während § 36k EEG 2021 nach der alten Fassung auch nach Förderende galt. Zudem wurde der Ausgangspunkt für die Bestimmung des 2.500-Meter-Radius zur Bestimmung der Betroffenheit der Gemeinde gesetzlich definiert als Turmmitte der Windenergieanlage. Darüber hinaus wurde die Beteiligung auch für Landkreise ermöglicht, sofern betroffene Gebiete in gemeindefreien Gebieten liegen.
Neben redaktionellen Änderungen galt es, Klarstellungen des Gesetzgebers zu interpretieren und einzuarbeiten. Die FA Wind führte diese Arbeiten gemeinsam mit dem einst gegründeten Arbeitskreis aus den drei kommunalen Spitzenverbänden (DStGB, DLT und DST) sowie den für die Windenergie relevanten Verbänden der Energiewirtschaft (VKU, BDEW, BWE und WVW) sowie der unterstützenden Rechtsanwaltskanzlei durch.
Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Mit dem Mustervertrag haben die Akteure vor Ort eine Vorlage, mit der die im EEG 2021 geschaffene Möglichkeit von Zahlungen durch Windparkbetreiber an Kommunen rechtsicher geregelt werden kann. Die Regelung der finanziellen Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort wesentlich zu verbessern. Der Mustervertrag kann ab sofort von Windkraftprojektierern und Kommunen genutzt werden.“
Die FA Wind hatte die erste Version des Mustervertrages in Zusammenarbeit mit dem oben genannten Arbeitskreis erstellt und am 17. Juni 2021 veröffentlicht. Der Mustervertrag dient als Standard zum Umsetzen des Paragraphen 36k EEG 2021. Dieser ermöglicht es Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen, finanziell stärker von der Windenergie vor Ort zu profitieren. Das Umsetzen der Regelung ist für die jeweiligen Betreiber kostenneutral und freiwillig, erfordert jedoch einen Vertrag zwischen Projektierer und teilnehmenden Kommunen.
Den aktualisierten Mustervertrag inklusive Beiblatt und Selbstverpflichtungserklärung finden Sie ab sofort auf der Internetseite der FA Wind.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.
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