Mehr Unterstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte in der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023. Das ist auf europäischer Ebene vorläufig beschlossen und muss sich aus Sicht des Bundes der Deutschen Landjugend e.V. (BDL) auch im nationalen GAP-Strategieplan widerspiegeln – und zwar sowohl in den Maßnahmen der 1. wie auch der 2. Säule.

Dazu gehört natürlich die Erhöhung der Junglandwirteförderung auf drei Prozent der nationalen Direktzahlungen. Dieser finanzielle Anreiz für Betriebsübergaben an den Berufsnachwuchs wird vom BDL ebenso positiv bewertet wie die Ausweitung der förderfähigen Fläche für Junglandwirt:innen von 90 auf 120 Hektar. Als Voraussetzung für den Erhalt der GAP-Leistungen soll eine abgeschlossene Ausbildung in einem der Grünen Berufe nachgewiesen werden. Das könne Berufsausbildung, fachbezogenes Studium oder eine entsprechende Weiterbildung sein, heißt es in der größten deutschen Junglandwirt:innenorganisation.

Wenn die Maßnahmen der 1. Säule durch Niederlassungsbeihilfen in der 2. Säule der GAP flankiert werden, erleichtert das agrarische Existenzgründungen oder die Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommen spürbar und stärkt damit auch die ländlichen Räume. Das wissen nicht nur die Junglandwirt:innen im BDL, das beschreiben auch die Interventionssteckbriefe zum GAP-Strategieplan.

Selbst die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) empfiehlt die Unterstützung von Betriebsentwicklungskonzepten bei Hofübergaben und Existenzgründungen gemeinsam mit staatlichen Finanzhilfen für Beratung und Coaching. Mit diesen Rahmenbedingungen können heutige und zukünftige Landwirt:innen die mit der Transformation des Agrarsystems bevorstehenden Herausforderungen angehen, heißt es im Abschlussbericht des Gremiums.

Daher fordert der BDL, Junglandwirt:innen in allen Bundesländern mit einer Niederlassungsbeihilfe in der 2. Säule zu unterstützen. Allerdings brauche es zügig  Klarheit über die Förderbedingungen in den Ländern, damit deren Chancen bereits in der nächsten GAP-Periode in vollem Umfang genutzt werden können. Und noch etwas ist dem Berufsnachwuchs wichtig: Die Förderung muss allen Junglandwirt:innen, die die Entscheidungsverantwortung auf den Betrieben tragen, unabhängig von der Unternehmensform zur Verfügung stehen – und zwar bundesweit einheitlich in Ausgestaltung und Kofinanzierung.

Noch bestehen Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung der Förderkonzepte der Länder, bevor die nationalen Ausführungsverordnungen zur 1. und 2. Säule der GAP im Herbst verabschiedet werden. Der BDL appelliert an alle daran Beteiligten, die genannten Punkte bei den Planungen und Festlegungen der ELER-Konzepte auf Landesebene und im nationalen GAP-Strategieplan zu berücksichtigen.

Denn es reicht nicht, dass der Berufsnachwuchs hierzulande bestens ausgebildet ist. Damit er in die Zukunft investieren, für Lebensmittel sorgen und Arbeitsplätze schaffen kann, braucht er verlässliche gesetzliche und ökonomische Rahmenbedingungen. Mit einer flächendeckenden, verbindlichen und unbürokratischen Förderung von Junglandwirt:innen und Jungwinzer:innen müssen die Weichen auf Zukunft gestellt werden, heißt es beim BDL.  

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