- Anhand von Daten des Bundeswirtschaftsministeriums hat Gansel Rechtsanwälte die Antragsquote der Überbrückungshilfe 3 erstmals für alle Wirtschaftszweige ausgewertet.
- Deutschlandweit haben nur ca. 9 Prozent der Unternehmen die staatliche Förderung beantragt; bei Fitnesszentren, im Gastgewerbe und in Teilen des Einzelhandels sind die Antragsquoten aber deutlich höher.
- Dr. Timo Gansel, Vorstand Gansel Rechtsanwälte: „Die teils niedrigen Antragsquoten sind überraschend, denn nie zuvor gab es so viel Geld vom Staat geschenkt. Zur Wahrheit gehören aber auch komplizierte Anträge, lange Bewilligungsverfahren und aufwendige Stichprobenüberprüfungen.“
Die Überbrückungshilfe 3 ist das zentrale Instrument des Bundes für den wirtschaftlichen Neustart in Deutschland – doch die Antragsquoten fallen je nach Branche sehr unterschiedlich aus, wie eine Auswertung von Daten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) durch Gansel Rechtsanwälte nachweist. Befragungen der Kanzlei zeigen zudem, dass viele Unternehmer:innen keine Anträge auf Förderung stellen, weil sie sich nicht ausreichend informiert fühlen, Rückzahlungen fürchten oder keine freien Antragsteller:innen finden (sog. Prüfende Dritte).
Insgesamt haben bisher ca. 9 Prozent der Unternehmen in Deutschland einen Antrag auf die staatliche Überbrückungshilfe 3 (ÜH3) gestellt, die noch bis 31. Oktober beantragt werden kann.1 Der Bund hat für das laufende Haushaltsjahr rund 40 Mrd. Euro für die ÜH 1-3 veranschlagt, Mitte August 2021 war etwas mehr als die Hälfte ausgezahlt, davon 17,4 Mrd. Euro für die ÜH3.2
„Dass bisher nur neun Prozent der Unternehmen in Deutschland einen Antrag auf die Überbrückungshilfe 3 gestellt haben, überrascht mit Blick auf die enormen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Dabei gab es nie zuvor so viel Geld vom Staat, das nicht zurückgezahlt werden muss“, so Dr. Timo Gansel, Vorstand von Gansel Rechtsanwälte. „Zur Wahrheit gehören aber auch komplizierte Anträge, lange Bewilligungsverfahren und aufwendige Stichprobenüberprüfungen. Der größte Aufwand wird zwar von den zugelassenen Antragstellern abgefangen, schnell und unbürokratisch sind die finanziellen Hilfen entgegen der politischen Versprechen aber nicht.“
Auswertung offenbart ein komplexes Bild bei den ÜH3-Antragsquoten
In mehr als 600 Branchen werden die deutschen Unternehmen laut BMWi-Daten einsortiert. Mit der nun vorgenommenen Zuordnung der jeweiligen ÜH-Anträge lässt sich somit die Antragsquote für jede Branche ermitteln. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Wirtschaftsbereichen.
Der auch in den Medien sehr präsente Einzelhandel mit seinen 37 Unter-Branchen zeigt die Spannbreite auf: Während fast alle Textilienhändler3 (ca. 100 Prozent) einen ÜH3-Antrag stellten, sind es im Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren ca. 40 Prozent und in Bekleidungsgeschäften noch etwa 23 Prozent. Internethändler stellten nur in 2 Prozent der Fälle einen Antrag.
Im Gastgewerbe finden sich dagegen mit die höchsten Antragsquoten: So liegt der Durchschnitt in der Beherbergung bei über 48 Prozent, in der Gastronomie bei knapp 41 Prozent. An der Spitze ihres jeweiligen Wirtschaftszweiges stehen Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit 63 Prozent Antragsquote und der Ausschank von Getränken4 mit 51 Prozent.
Bei den Fitnesszentren stellten sogar fast 75 Prozent aller Betreiber einen Antrag auf die Überbrückungshilfe 3. Betreiber von Sportanlagen waren verhaltener (24 Prozent) und bei den über 18.000 Sportvereinen in Deutschland gab es lediglich in 6 Prozent aller Fälle einen Antrag.
Dr. Timo Gansel: „Aus den Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern wissen wir, dass sich gerade kleinere Betriebe nicht ausreichend über das staatliche Hilfsprogramm informiert fühlen. Auch der bürokratische Aufwand wirkt erstmal abschreckend. Zudem besteht bei vielen die Sorge vor Rückzahlungen aufgrund früherer Förderungen. Dabei können wir genau an diesen Punkten helfen und beraten. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die trotz finanzieller Probleme noch keine Überbrückungshilfe beantragt haben, sollten sich jetzt unbedingt mit dem Thema auseinandersetzen.“
> Die vollständige Auswertung für alle Branchen stellen wir hier zur Verfügung
Gansel Rechtsanwälte hat für die Beantragung der Überbrückungshilfe 3 bereits über 3.000 Mandate erhalten, mit einer Erfolgsquote von 99 Prozent und einer durchschnittlichen Fördersumme von 30.000 Euro. Die Beantragung erfolgt dabei ohne Kostenrisiko für den Betrieb.
—
1 Stand der BMWi-Daten: 09.08.2021. Beantragungszeitraum Überbrückungshilfe 3: 10.02.21 – 31.10.21. Überbrückungshilfe 3 Plus als Nachfolgeprogramm: 23.07.21 – 31.10.21 (eine Verlängerung wird erwartet).
2 Quelle: https://www.bmwi.de/…
3 Diese Unterklasse umfasst vor allem den Einzelhandel mit Dekorations- und Möbelstoffen, Matratzen und Bettwaren, Haus- und Tischwäsche (WZ 2008).
4 Beinhaltet vor allem Bars, Diskotheken und Schankwirtschaften.
Gansel Rechtsanwälte zählt mit über 330 Mitarbeiter:innen und mehr als 15 Jahren Erfahrung in zivilrechtlichen Großschadensfällen zu den führenden Kanzleien für Verbraucherschutz und den Schutz des Mittelstandes in Deutschland. Schwerpunkte des Legal-Tech-Unternehmens sind der Abgasskandal sowie das Bank-, Versicherungs-, Arbeits- und Verkehrsrecht. Die Kanzlei betreut allein im Abgasskandal mehr als 30.000 Mandate und trägt mit über 7.000 Urteilen und Vergleichen maßgeblich zur Rechtsprechung in Deutschland bei. Im Bankrecht gilt Gansel Rechtsanwälte als Wegbereiter des Widerrufsjokers und hat in den letzten Jahren mehr als 35.000 Immobilienfinanzierungen geprüft, wodurch über 100 Millionen Euro an Ersparnissen für die Mandant:innen realisiert wurden. www.gansel-rechtsanwaelte.de
Gansel Rechtsanwälte
Wallstr. 59
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 226674-0
Telefax: +49 (30) 226674-99
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/
Pressesprecher für Gansel Rechtsanwälte
Telefon: +49 (30) 226674216
Fax: +49 (30) 226674-99
E-Mail: valldorf@gansel-rechtsanwaelte.de