Die DIN VDE 0833-1 definiert die Anforderungen an Personen, die Gefahrenmeldeanlagen planen, errichten und warten sowie betreiben und begehen dürfen. Das geforderte Qualifikationsniveau reicht von der sachkundigen Person GMA bis zur Elektrofachkraft GMA. Die UDS Beratung gibt Interessierten, Fachkräften und denen, die es werden wollen, herstellerneutral und in kompakter Form einen umfassenden Überblick über die gängigen Gefahrenmeldeanlagen, deren technischen Gegebenheiten und aller geltenden normativen Forderungen. Die Teilnehmer erhalten einen entsprechenden Schulungsnachweis, um den von der Norm geforderten Kenntnisstand zu belegen.

Eine eingewiesene oder sachkundige Person wird von einer Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen unterrichtet, um die erforderliche Sachkenntnis für den Betrieb und die regelmäßige Begehung seiner GMA zu erlangen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, kann so einer sachkundigen Person für GMA die Verantwortung für deren Betrieb übertragen werden. Außerdem kann sie die viermal jährlich geforderten Begehungen vornehmen, bei der unter anderem die Funktion einer Gefahrenmeldeanlage überprüft wird.

Elektrofachkraft GMA – Spezialist für Technik, Normen und übergreifende Zusammenhänge

Um eine Gefahrenmeldeanlage zu planen, zu errichten und instandzuhalten, wird eine Ausbildung im Bereich Elektrotechnik gefordert. Zusätzlich muss eine Elektrofachkraft für GMA Kenntnisse in der Gefahrenmeldetechnik und in Bezug auf geltende Normen und Richtlinien nachweisen, wie sie beispielsweise in der UDS-Schulung GMA – Gefahrenmeldeanlagen, Brand- & Sicherheitsanlagen vermittelt werden. Als persönliche Voraussetzungen beschreibt die Norm unter anderem eine selbstständige Arbeitsweise, die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu verarbeiten oder auch andere anzuleiten.

„Die Planung, Errichtung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen setzt großes Fachwissen voraus“, weiß Jörg Müller, Geschäftsführer der UDS Beratung GmbH, früher selbst Facherrichter und Fachplaner der Elektro- und Sicherheitstechnik. „Es gilt, Wechselwirkungen mit angrenzenden Arbeitsbereichen zu kennen, zu berücksichtigen und übergreifend zu planen.“

Kostenlose Informationen rund um aktuelle Neuerungen erhalten Planer, Errichter sowie Instandhalter von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen, Fachkräfte und verantwortliche Personen regelmäßig auch mit dem UDS-Newsletter – Anmeldung unter https://www.uds-beratung.de/news-planer-und-errichter/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

UDS Beratung GmbH
Mainzer Str. 6
36039 Fulda
Telefon: +49 (661) 38025-56
https://www.uds-beratung.de

Ansprechpartner:
Jenny Berger
Telefon: +49 (661) 67939409
E-Mail: berger@uds-beratung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel