Weist ein Arbeitslosengeld-Empfänger nach zumutbarem Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur bei der telefonischen Einladung zum Vorstellungsgespräch darauf hin, er wolle sich in drei bis vier Monaten selbstständig machen und erhält deshalb den Job nicht, ist von einer pflichtwidrigen Nichtannahme des Beschäftigungsangebots auszugehen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Gießen, wonach in einem solchen Fall die Verhängung einer Sperrzeit nicht zu beanstanden sei (Az.: S 14 AL 81/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des SG Gießen .
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