Das Emissionshaus Wölbern Invest (Hamburg) brachte im September 2006 den Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 auf den Markt. Rund 92 Millionen Euro kamen an Investitionen zusammen. Die Mehrheit der über 3000 Anleger soll sich im Jahr 2007 beteiligt haben. „Betroffenen bleibt deshalb nicht mehr viel Zeit, mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die absolute Verjährungsfrist beträgt nämlich zehn Jahre und beginnt ab Zeichnung der Beteiligung zu laufen“, erklärt der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).
Gerichtsurteile zeigen, dass eine erfolgreiche Durchsetzung von Forderungen möglich ist. Das Landgericht Hamburg sah im Dezember 2015 Fehler im Prospekt, das Landgericht Münster im April 2016. H. Heinze: „Betroffene sollten deshalb keinesfalls die Frist zur Geltendmachung verstreichen lassen und ihre Ansprüche prüfen lassen. Im Zuge der Prospekthaftung könnte ihnen Schadensersatz zugesprochen werden.“
Daneben gilt es aber auch die Beratung genauer unter die Lupe zu nehmen. „Möglicherweise hätten die Berater die Prospektfehler erkennen und den Anlegern aufzeigen müssen. In jedem Fall oblag ihnen die Pflicht, über anlagespezifische Risiken aufzuklären“, so Heinze weiter. Die Vereinsanwälte des DFMS stellen Betroffenen deshalb eine kostenfreie Erstbewertung ihres Falles zur Verfügung.
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