Die Menschenrechtsorganisation FIAN reicht heute mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) beim Verwaltungsgericht Köln eine Auskunftsklage gegen die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) ein. Die Organisationen hatten Anfang 2021 von der DEG unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz Einsicht in die Umwelt- und Sozialaktionspläne des in Paraguay aktiven Agrarinvestors PAYCO gefordert. Die DEG, Tochterunternehmen der staatlichen KfW-Förderbank, hatte mit Berufung auf Geschäftsgeheimnisse eine Einsichtnahme verweigert. Die DEG steht auch aufgrund aktueller Enthüllungen der “Pandora Papers”, in denen sie mit Geldwäsche, intransparenten Finanzierungen in Steueroasen und der Finanzierung von Multimilliardären in Verbindung gebracht wird, stark unter Druck.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN Deutschland: “Im Westen von Paraguay wurden jahrelang die höchsten Entwaldungsraten weltweit festgestellt. Dies geht mit erheblichen Klima-Emissionen einher. Die DEG ist laut ihrer Satzung an die Ziele der deutschen Entwicklungspolitik gebunden und ist als staatliche Stelle auskunftspflichtig – davon entbinden sie auch nicht die Wünsche ihrer Geschäftspartner”. Die DEG hatte 2013 über 15 Prozent des luxemburger Investors PAYCO erworben, welcher rund 146.000 Hektar in Paraguay kontrolliert und damit der zweitgrößte Landbesitzer in dem südamerikanischen Land ist. Wiederholt wurden auf PAYCO-Farmen Entwaldung und Landkonflikte mit Indigenen dokumentiert.

“Die DEG ist der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Sie betreibt Entwicklungspolitik als öffentliche Dienstleistung und trägt dabei menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung. Diese Aspekte ihrer Arbeit liegen im öffentlichen Interesse und müssen öffentlich zugänglich gemacht werden”, so Christian Schliemann-Radbruch, Senior Legal Advisor im ECCHR. “Die DEG beruft sich auf das Bankgeheimnis und Geschäftsgeheimnisse – trotz Erfüllung von öffentlichen Aufgaben und ihrer Bindung an die öffentliche Gewalt möchte sie behandelt werden wie eine normale Bank. Die privatrechtliche Organisationsform darf vom Staat jedoch nicht genutzt werden, um seinen gesetzlichen Pflichten zu entgehen, auch nicht seinen Transparenzpflichten”, sagt Rechtsanwältin Anna Gilsbach, die die Klage für FIAN und ECCHR formuliert hat.

Bereits im Juni diesen Jahres hatte FIAN mit Unterstützung des ECCHR beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Auskunftsklage gegen die KfW eingereicht, da auch diese eine Einsichtnahme in die Umwelt- und Sozialaktionspläne von PAYCO verweigert.

Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Aktuelle Recherchen der “Pandora Papers” zu intransparenten Investitionen der DEG in Steueroasen: www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pandora-papers-schattenfinanzplaetze-105.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FIAN-Deutschland e.V.
Gottesweg 104
50939 Köln
Telefon: +49 (221) 47449110
Telefax: +49 (221) 47449111
http://www.fian.de

Ansprechpartner:
Philipp Mimkes
Telefon: +49 (221) 70200-72
E-Mail: p.mimkes@fian.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel