Planung nach Versorgungsstufen für mehr Sicherheit und Qualität
Das Konzept der BARMER sehe in einem ersten Schritt eine Reform der bisherigen Krankenhausplanung vor, basierend auf drei Versorgungsstufen. Demnach solle es weiterhin ausreichend Kliniken geben, die die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung abdeckten, während Maximal- und Spezialversorger komplexere Behandlungen und Eingriffe vornähmen. Forschungsorientierte Kompetenzzentren sollten komplizierte und seltene Erkrankungen behandeln. Darüber hinaus müssten Instrumente zur Qualitätssicherung stärker in den Mittelpunkt rücken. „Die Einhaltung von bestehenden Mindestmengen ohne Ausnahmen sollte in Krankenhäusern verpflichtend werden, damit medizinische Eingriffe nur dort stattfinden, wo Behandlungsteams über die erforderliche Erfahrung verfügen und die Abläufe eingespielt sind. Dies würde zu einer Spezialisierung der Krankenhäuser führen und wäre ein enormes Plus an Sicherheit im Sinne der Patientinnen und Patienten“, sagte Straub. Denn Erfahrung und Routine seien die entscheidenden Schlüssel für mehr Qualität im Krankenhaus und bessere Behandlungsergebnisse.
Krankenhausvergütung weiterentwickeln
Das BARMER-Konzept plädiere zudem für eine Reform der Krankenhausvergütung. Die Bezahlung nach Fallpauschalen habe sich grundsätzlich bewährt, allerdings müssten auch sie nun weiterentwickelt werden, so Straub. Die Pauschalen sollten künftig nach Versorgungsstufen differenziert werden. Dies würde auch den Anreiz zu mehr Qualität in den Krankenhäusern stärken. Zielgenauere Fallpauschalen seien aber nur ein erster Schritt. „Um die Grenzen zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich zu überwinden, benötigen wir perspektivisch ein sektorenübergreifendes Vergütungssystem. Dieses sollte Anreize zur Ambulantisierung stationärer Leistungen mit vertragsärztlicher Leistungserbringung, zu sektorenübergreifender Kooperation und zu bedarfszentrierter Patientenorientierung setzen“, so Straub. Ein Ausgangspunkt dafür könne die Überarbeitung und deutliche Ausweitung des Katalogs für Ambulante Operationen in Richtung auf einen Katalog ambulanter Leistungen sein. Die erweiterten ambulanten Behandlungsmöglichkeiten könnten somit noch stärker genutzt und ausgebaut werden, gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Mehr Mittel zur Finanzierung der Investitionskosten
Darüber hinaus gebe es auch Handlungsbedarf bei den Investitionskosten im Krankenhausbereich. Weil die Bundesländer ihren Verpflichtungen nicht ausreichend nachkämen, müssten die Kliniken ihre laufenden Betriebsmittel verstärkt zweckentfremden. Das BARMER-Konzept fordere daher eine deutliche Anhebung der Mittel zur Finanzierung von Investitionen, an der sich neben dem Bund auch die Krankenkassen beteiligen könnten. Dafür müssten sie ein Mitwirkungsrecht bei der Krankenhausplanung bekommen. „Eine neue Bundesregierung sollte den Umbau der Krankenhauslandschaft zügig in Angriff nehmen. Je schneller, desto besser“, sagte Straub.
Das BARMER-Konzept zur Reform des Krankenhausbereichs steht zum Download bereit unter: www.barmer.de/p017390.
Vertiefende Informationen zur Reform bietet die aktuelle Ausgabe von „Gesundheitswesen aktuell“ unter: www.barmer.de/p006299.
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