Für die Konzertbesucher gilt folgendes zu beachten:
Momentan gilt die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand 15. September 2021). Diese sieht aktuell unter anderem die 3G Regelung vor: geimpft, genesen, getestet. Der entsprechende Nachweis ist zwingend zum Konzertabend von jedem Besucher mitzubringen. Ohne diesen Nachweis kann kein Zutritt gewährt werden. Es besteht Maskenpflicht währen der gesamten Veranstaltung.
Sollten Ticketbesitzer am 4. November verhindert sein, können die Karten an den bekannten Vorverkaufsstellen bis spätestens Montag, 25. Oktober 2021 zurückgeben werden, der Preis wird dann erstattet. Restkarten erhalten Sie ebenfalls an allen bekannten Vorverkaufsstellen.
Am Konzertabend gibt es keine Abendkasse. Wegen der Registrierung ist Einlass bereits ab 18 Uhr.
Der Erlös kommt der Kinderklinik des Städtischen Klinikums Karlsruhe zugute. Es werden Maßnahmen und Aktionen gefördert und durchgeführt, um den Krankenhausaufenthalt der kleinen Patientinnen und Patienten angenehmer zu gestalten.
Unterstützt wird die Veranstaltung von den Badischen Neuesten Nachrichten, Baden TV, Toto-Lotto-BW und der Sparkasse Karlsruhe.
Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
Moltkestr. 90
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9740
Telefax: +49 (721) 9741009
http://www.klinikum-karlsruhe.com
Referent Public Relations
Telefon: +49 (721) 974-1137
Fax: +49 (721) 974-921076
E-Mail: oliver.stilz@klinikum-karlsruhe.de