Gegen Rückgabe des erworbenen Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Unterm Strich bleiben knapp 80.000 Euro für den Kläger. Das OLG Hamm ist überzeugt, dass in dem Porsche Cayenne eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde. Als Herstellerin des Motors hafte dafür die Konzernschwester Audi. Sie habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse daher Schadenersatz leisten, entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 11.10.2021.

Die Audi AG hat die größeren Dieselmotoren für Fahrzeuge des VW-Konzerns mit drei Litern Hubraum und mehr entwickelt und hergestellt. Die Motoren kommen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen, sondern u.a. auch im Porsche Macan und Porsche Cayenne zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für zahlreiche Fahrzeuge mit diesem Motor einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet, so auch für das Fahrzeug des Klägers.

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne 3.0 Liter V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im April 2017 zum Preis von 87.650 Euro als Neuwagen gekauft. Nur wenige Monate später, im Dezember 2017, erhielt er den Rückruf, um ein Softwareupdate aufspielen zu lassen.

Der Kläger ließ zwar das Softwareupdate aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend und begründete dies damit, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Motorsteuerungssoftware zum Einsatz gekommen wäre und er dadurch geschädigt wäre.

Das OLG Hamm gab der Klage weitgehend statt. In dem Porsche Cayenne V6 TDI sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und die Audi AG als Herstellerin des Motors dafür verantwortlich. Sie habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten.

Nach Auffassung des OLG Hamm habe der Kläger hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz komme. Diese sorge dafür, dass sich der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziere. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei sie jedoch kaum aktiv, was zu einem Anstieg der Emissionen führe. Audi habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können, so das OLG Hamm. Aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe daher die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliere, so das Gericht weiter. Folglich habe der Kläger einen Schadenersatzanspruch gegen die Audi AG als Herstellerin des Motors.

Nach dem Urteil des OLG Hamm kann der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Mandant geben Rückgabe seines Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die rund 26.300 Kilometer, die er mit dem Porsche Cayenne gefahren ist, muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 7.700 Euro anrechnen lassen. Damit bleibt ein Anspruch auf Zahlung von rund 80.000 Euro.

„Für Audi ist das Urteil des OLG Hamm eine weitere schwere Schlappe. Die Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatz gegen Audi durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.. Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche beachtet werden. Viele Halter eines Audi oder Porsche haben 2018 ein Rückrufschreiben erhalten. „Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist sollten die Ansprüche umgehend geltend gemacht werden, da Ende 2021 die Verjährung droht“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

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