Wenn Schutzvorschriften zur Begrenzung der täglichen Arbeitszeit geschwächt werden, so wie im Sondierungspapier für eine Ampelkoalition als "begrenzte Möglichkeit" skizziert, dürfte das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzliche Belastungen bringen: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann durch mehr Überstunden verschlechtert statt verbessert werden. Die für die Gesundheit dringend notwendige Erholung wird weiter erschwert – schon jetzt hat rund die Hälfte der Erwerbstätigen Schwierigkeiten, von der Arbeit abzuschalten. Besonders betroffen sind Beschäftigte, deren Arbeit "flexibel" über Projekte oder Deadlines organisiert wird, oder in Betrieben mit dünner Personaldecke. Damit steigt die Gefahr von Stresserkrankungen oder Burnout. Statt Abweichungen von den täglichen Erholungszeiten zu begünstigen, wäre es wichtig, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) schon vor gut zwei Jahren eingeforderte betriebliche Arbeitszeiterfassung gesetzlich umzusetzen, insbesondere bei mobiler Arbeit. Denn beispielsweise machen Beschäftigte im Homeoffice aktuell fast doppelt so viele Überstunden, wenn die Arbeitszeit nicht aufgezeichnet wird. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Sie stützt sich auf aktuelle Ergebnisse aus der repräsentativen Erwerbstätigenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung sowie den Stand der arbeitssoziologischen und -medizinischen Forschung. Gerade angesichts von verbreitetem Multitasking, "agilem" und mobilem Arbeiten, von internationaler Vernetzung und umfassender digitaler Erreichbarkeit werde deutlich: "Eine vereinbarkeits- und gesundheitsförderliche Flexibilisierung der Arbeitszeit hängt sowohl von einem starken Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz, als auch von einer transparenten und im Betrieb verbindlich geregelten Arbeitszeiterfassung ab", resümieren die WSI-Forscherinnen Dr. Yvonne Lott und Dr. Elke Ahlers.

Verschiedene Akteure drängen auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, allerdings mit ganz unterschiedlicher Stoßrichtung. Die Gewerkschaften, die Grünen, die SPD und die Linken fordern, dass Beschäftigte stärker selbst über ihre Arbeitszeit bestimmen sollten. Arbeitgeberverbände und die FDP zielen dagegen darauf ab, das Arbeitszeitgesetz zu lockern, um längere tägliche Arbeitszeiten zu erlauben. Dies ist laut Wahlprogramm nötig, um mit dem wachsenden internationalen Wettbewerb mithalten und individualisierte Kundenwünsche erfüllen zu können. Ein Teil dieser Forderungen findet sich im gemeinsamen Sondierungspapier mit SPD und Grünen wieder, wo es heißt, dass eine "Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit" über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geschaffen werden soll.

Eine Reihe von Studien zeigt: Wenn Beschäftigte über ihre Arbeitszeit mitentscheiden können, wirkt sich das in der Regel positiv auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus. Aber auch das Gegenteil kann der Fall sein. Wenn beispielsweise Beschäftigte dauernd Überstunden leisten oder im Homeoffice ständig erreichbar sein müssen, leidet darunter die Work-Life-Balance.

Flexibles Arbeiten ist vor allem problematisch in Betrieben mit unzureichender Personaldecke, häufiger Projektarbeit und knappen Deadlines, macht die aktuelle Böckler-Befragung vom Juli 2021 unter rund 4500 Erwerbstätigen deutlich. Bei ausreichend Personal leisten Vollzeitbeschäftigte danach im Durchschnitt zwei Überstunden pro Woche. Bei Personalengpässen sind es durchschnittlich 3,5 Überstunden. Beschäftigte, deren Arbeit über zeitlich enge Deadlines gesteuert wird, arbeiten wöchentlich im Durchschnitt 3,5 Stunden mehr, Beschäftigte ohne Deadlines machen drei Überstunden. Ohne Team-Projektarbeit leisten Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt 2,5 Überstunden pro Woche. Arbeiten sie in Projekten oder Teams, sind es durchschnittlich 3,5 Überstunden.

Wer am Projekterfolg gemessen wird, vergisst schnell die Uhr

Dass solche modernen und zunehmend verbreiteten Arbeitsformen oft mit deutlich längeren tatsächlichen Arbeitszeiten verbunden sind, habe allenfalls vordergründig mit freiwilligem Engagement zu tun, betonen die Wissenschaftlerinnen. Oft seien vom Arbeitgeber zu hoch angesetzte Ziele die wahren Gründe. "In solchen Fällen entscheiden sich Beschäftigte zwar dafür, Überstunden am Abend und am Wochenende zu leisten, aber nicht etwa aus Begeisterung für ihre Arbeit, sondern um ihr Arbeitspensum zu schaffen" – und weil sie sich für den Erfolg von Projekten und die Einhaltung von Fristen verantwortlich fühlen. In der Wissenschaft ist in diesem Zusammenhang auch von "interessierter Selbstgefährdung" die Rede.

Gleichzeitig berichten unter den Beschäftigten, für die Personalknappheit, enge Deadlines oder Projektarbeit ein Thema sind, nur 44 bis 49 Prozent, sie würden in ihrer Freizeit nicht oder nur wenig an ihre Arbeit denken (siehe auch Abbildung 1 in der Studie). Bei den davon Nicht-Betroffenen gelingt es hingegen immerhin rund 55 bis 63 Prozent, nach Feierabend zumindest weitgehend abzuschalten. Insbesondere für Mütter stellen Überstunden und unplanbare Arbeitszeiten eine große Belastung dar, da sie häufig zusätzlich einen Großteil der Kinderbetreuung übernehmen, schreiben Lott und Ahlers. Leidet die tägliche Erholung, begünstigt das nach dem Stand der arbeitsmedizinischen Forschung psychische Beschwerden, etwa Burnouts.

Ob zeit- und ortsflexibles Arbeiten den Beschäftigten nützt oder schadet, hänge wesentlich von den Arbeitsbedingungen im Betrieb und der Unternehmenskultur ab, aber auch von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, erklären Lott und Ahlers. Geschützt werden könnten Beschäftigte auch durch die Erfassung der Arbeitszeit. Das gelte auch und gerade für diejenigen, die mobil arbeiten. Nach den Daten der HBS-Erwerbstätigenbefragung leisten Beschäftigte ohne Zeiterfassung im Homeoffice besonders viele Überstunden: 3,5 Stunden im Wochendurchschnitt bei einer Vollzeitstelle. Dokumentieren sie ihre mobile Arbeitszeit selber, sind es 3 Stunden, zeichnet das Unternehmen die Arbeitszeit auf, dagegen 2 Stunden. Das schlägt auch auf die Möglichkeit zur Regeneration durch: Wird die Arbeitszeit nicht erfasst, geben nur 46 Prozent an, dass sie sich von der Arbeit erholen. Wird die Arbeitszeit von den Beschäftigten selbst dokumentiert, sagen dies 50 Prozent. Und wenn die Arbeitszeit betrieblich erfasst wird, sind es 58 Prozent.

Besser erholt seien also Beschäftigte, wenn die Arbeitszeit allgemeingültig und für alle im Betrieb dokumentiert wird. Allerdings kommen solche Regelungen bisher nur einer Minderheit zugute – am häufigsten noch in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben: In Betrieben mit Betriebsrat geben 32 Prozent an, dass ihre Arbeitszeit im Homeoffice betrieblich erfasst wird, in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung sind es nur 19 Prozent. Ähnlich ist das Verhältnis zwischen Beschäftigten mit und ohne Tarifvertrag.

Eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – wie vom EuGH im Jahr 2019 vorgeschrieben – sei unerlässlich, um mehr Beschäftigte, vor allem jene in nicht mitbestimmten Betrieben, zu schützen. Gleichzeitig müsse die Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit und die Einhaltung von Ruhezeiten gewährleistet bleiben, betonen die Forscherinnen.

Quelle: Yvonne Lott, Elke Ahlers: Flexibilisierung der Arbeitszeit: Warum das bestehende Arbeitszeitgesetz und eine gesetzliche Arbeitszeiterfassung wichtig sind, WSI Report Nr. 68, Oktober 2021, Download: https://www.boeckler.de/…

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