Am 28. Oktober 2021 fanden zum achten Mal in Folge die traditionellen jährlichen Gespräche zwischen den Spitzenvertretern der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (Medienanstalt Hessen) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) statt. Hierzu trafen sich der Direktor Joachim Becker, der Vize-Direktor Prof. Dr. Murad Erdemir sowie die Juristische Referentin der Medienanstalt Hessen, Kerstin Waldeck, gemeinsam mit den Geschäftsführern der FSK, Stefan Linz und Helmut Poßmann, sowie der Syndikusanwältin der FSK und Leiterin von FSK.online, Christina Mack, per Videokonferenz im digitalen Raum. Im Zentrum des diesjährigen Meinungsaustausches standen das aktuell reformierte Jugendschutzgesetz und die anstehende Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.

„Selbstkontrolleinrichtungen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen staatlicher Regulierung und einem dynamischen Markt sowie zwischen Jugendschutz und Unternehmensinteressen. Ihre Stärkung und die weitere Schaffung von Anreizen für zeitgemäße Jugendschutzlösungen, wie dem FSK Klassifizierungs-Tool, sollten im Fokus der Novellierungsbestrebungen stehen“, so Stefan Linz. „Die Filmwirtschaft hat ein großes Interesse an einem funktionierenden Jugendschutz. Wir wünschen uns einen kohärenten Rechtsrahmen mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für nationale und internationale Anbieter“, ergänzt Helmut Poßmann. „Es braucht klar geregelte Zuständigkeiten, um dem Anbieter Rechtssicherheit zu geben und das deutsche Erfolgsmodell der regulierten Selbstregulierung zukunftsfähig und international anschlussfähig zu machen“, resümiert Murad Erdemir.

Einen kritischen Fokus legten die Diskutanten auf den in einem ersten Arbeitsentwurf der Länder enthaltenen Ansatz, den Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags auf Hersteller und Anbieter von Betriebssystemen auszudehnen, welche selbst keine jugendschutzrelevanten Inhalte zugänglich machen. „Der Gedanke dahinter ist nicht neu und findet sich insbesondere in Gestalt der Regulierung von Benutzeroberflächen und Medienintermediären, deren Anbieter Transparenz schulden, bereits im Medienstaatsvertrag wieder. Dabei steht bei der Regulierung von Betriebssystemen zwar die Einhaltung europarechtlicher Vorgaben, nicht jedoch die jugendschutzrechtliche Verantwortung der Anbieter, die sich eines solchen Systems bedienen, auf dem Prüfstand“, bemerkt Joachim Becker. „Die Vorinstallation und Integration von Jugendschutzfiltern in Betriebssystemen will besonders sorgfältig durchdacht sein. Sie kann Überblockaden und erhebliche Kollateralschäden für die Kommunikationsfreiheit zur Folge haben“, mahnt Murad Erdemir.

Der traditionelle Dialog zwischen Regulierern und Selbstkontrolleinrichtung, im April 2014 als „Frühlingsgespräche“ gestartet, soll im Frühjahr 2022 möglichst in Präsenz in Kassel seine Fortsetzung finden.

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