„Dieser Schritt ist komplett unverständlich und unsozial. Denn ohne diese Förderung wird das Wohnen mit erhöhtem Klimastandard für viele Menschen in Deutschland unbezahlbar“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
„Für die ambitionierten und politisch sowie gesellschaftlich gewollten Klimaziele steht eines fest: Klimaschutz und soziale Ziele müssen zusammen gedacht werden. Deshalb gilt für das Wohnen: Es muss gefördert werden, was gefordert wird. Die Politik muss die erhöhten Klimaziele durch ausreichende Förderung begleiten, um den sozialen Frieden zu sichern“, sagt Gedaschko.
Die Bundesregierung hatte am 22. September 2021 beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen. Gleichzeitig aber auch, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen. Vorhandene Fördermittel sollen nach Aussage der Regierung gezielt dort eingesetzt werden, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am Notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Dass die Förderung des Standards KFW-55 vollständig eingestellt wird, ist aber nicht nachvollziehbar, ggf. hätte man die Förderhöhe reduzieren können. Die komplette Einstellung der Förderung bedeutet faktisch einen Neubaustopp im Mietwohnungsbau, denn der höhere Effizienzstandard kann nur über höhere Mieten realisiert werden und diese sind im bezahlbaren Segment nicht erzielbar.
„Wenn die Ziele des Sondierungspapieres mit 400.000 Neubauwohnungen jährlich, davon 100.000 Sozialwohnungen, erreicht werden sollen, wird das maßgeblich in der Effizienzklasse KfW-55 erfolgen müssen. Die Einstellung der Förderung zum 1. Februar 2022 wird hier als Baubremse wirken“, sagt GdW-Präsident Gedaschko.
Die Bundesregierung hat zugesagt, dass Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden können, wobei das Datum der Antragstellung maßgeblich ist. Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.
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