Die DEGEMED begrüßt daher ausdrücklich, dass sich die Bundestagsfraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf einen entsprechenden Gesetzentwurf verständigt und so schnelle Handlungsfähigkeit bewiesen haben.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" überführt wesentliche Regelungen, die zur Stabilisierung der Reha-Einrichtungen beitragen, in das Infektionsschutzgesetz. Damit wird deren Fortgeltung vom Bestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entkoppelt.
Im Wesentlichen betrifft dies zwei Instrumente, die für Reha-Einrichtungen zur Pandemiebewältigung essentiell sind und die nun bis März 2022 weitergelten sollen:
- Das Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodEG) soll bis zum 19.03.2022 verlängert werden.
- Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll ermächtigt werden, auf dem Weg der Rechtsverordnung, die Möglichkeit der coronabedingten Anpassungen der Vergütungsvereinbarungen zwischen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen und Krankenkassen ebenfalls bis zum 19.03.2022 zu verlängern. Dies soll sowohl für stationäre (§ 111 Abs. 5, Satz 6 SGB V) als auch für ambulante Reha-Einrichtungen (§ 111c, Abs. 3 Satz 6 SGB V) gelten.
Beide Instrumente dienen dazu, Einnahmeausfälle in Reha-Einrichtungen zu kompensieren, die durch pandemiebedingte Belegungsschwankungen entstehen. Belegungsschwankungen können immer dann entstehen, wenn Akut-Kliniken planbare Operationen verschieben, um Behandlungskapazitäten für COVID-19 Patient_innen zu schaffen. Denn in der Folge werden auch weniger Patient_innen zur Weiterbehandlung von den Akut-Kliniken in Reha-Kliniken überwiesen und die Belegungszahlen in der Reha brechen ein. Dies kann für Reha-Einrichtungen existenzbedrohend sein und ist aktuell nun wieder zu befürchten.
"Wir begrüßen sehr, dass die zukünftigen Koalitionspartner trotz laufender Koalitionsverhandlungen sehr schnell die Initiative ergreifen", bewertet Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, die anstehenden Beschlüsse. "Nach Auffassung der DEGEMED sollte auch der Coronazuschlag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) solange weitergezahlt werden, wie die pandemiebedingten Mehraufwendungen für Hygienemaßnahmen in Reha-Einrichtungen nötig sind", so der dringende Appell von Christof Lawall an die künftigen Regierungspartner.
Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.
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