Der bdo begrüßt, dass es endlich einen entscheidenden Fortschritt bei der seit Monaten geforderten Verlängerung der Hilfen für Busunternehmen gibt. So hat die EU-Kommission heute den Weg frei gemacht für eine Verlängerung und Erhöhung des Kleinbeihilfenrahmens von 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro. Dieser ist Grundlage wichtiger nationaler Hilfsmaßnahmen, wie u.a. die Überbrückungshilfen und der ÖPNV Rettungsschirm. „Die Entscheidung der EU-Kommission kommt genau zur richtigen Zeit,“ so die bdo-Hauptgeschäftsführerin Leonard, „da Bund und Länder zur Stunde über weitere Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung beraten.“ Dies ist von besonderer Bedeutung, da der Bundestag heute bereits dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt hat. Mit der Gesetzesänderung werden verschärfte Maßnahmen, wie u.a. eine 3G-Pflicht im Nah- und Fernverkehr und am Arbeitsplatz eingeführt, die mit einer enormen Belastung der Busunternehmen einhergehen. „Ein Infektionsschutzgesetz zu erlassen, welches die Unternehmen massiv wirtschaftlich belastet und mit Kontrollpflichten überzieht, ist das Eine. Das Andere muss jetzt aber auch eine verbindliche Zusage der Politik auf Weiterführung der notwendigen Hilfen, wie Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld und ÖPNV-Rettungsschirm sein. Ansonsten werden die Unternehmen die Mobilität in Deutschland in Zukunft nicht aufrechterhalten können“, so Leonard. Wie in den Entwürfen zu lesen ist, haben die eindringlichen Appelle des bdo schließlich Wirkung gezeigt. So soll in der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundesregierung die Verlängerung der Überbrückungshilfen und die Weiterführung des ÖPNV Rettungsschirms vorangebracht werden. Das ist ein positives Signal – es muss aber auch für die Verlängerung des wichtigen Instrumentes des Kurzarbeitergeldes gelten. Dafür wird sich der bdo auch weiterhin einsetzen.
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