Unter einer möglichen Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP könnte der Umgang mit Cannabis deutlich liberalisiert werden. Der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (fdr+) befürwortet diese Entwicklung und weist auf präventive Grundsätze bei der Umsetzung hin.

THC-haltiges Cannabis ist, nach Alkohol und Tabak, die meist konsumierte rauscherzeugende Substanz in Deutschland. Jedoch ist der Konsum von Cannabis, aufgrund der Illegalität der Substanz, im Gegensatz zu den beiden anderen Substanzen noch immer strafbar, obwohl dies nachweisbar zu keiner Reduktion des Konsums in Deutschland geführt hat. U.a. auch aus diesem Grund fordert fdr+ schon seit einiger Zeit, die Kriminalisierung von Konsument*innen zu beenden. Damit wird endlich auch der Stigmatisierung von Millionen Menschen entgegengewirkt, es werden erhebliche Kosten in der Strafverfolgung gespart und Menschen mit problematischem Konsum wird es erleichtert, Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Durch eine regulierte Freigabe von Cannabis wird die Erforschung seiner positiven und negativen Eigenschaften erleichtert, sowie die Entwicklung passender Präventionsmaßnahmen verbessert. Nicht zuletzt werden auf diesem Weg neue Ansätze der Schadensminimierung („harm reduction“) auf den Weg gebracht.

„Cannabis ist aber nicht nur ein Genussmittel, sondern auch ein Suchtmittel“, erklärt Janina Tessloff, Vorstandsvorsitzende des fdr+. „Wir gehen deshalb ausschließlich von einer Freigabe für Erwachsene aus. Die Weitergabe an Jugendliche muss weiterhin verboten bleiben. Denn ihre Gehirne befinden sich noch in der Entwicklung, was sie anfälliger für Schädigungen macht.“

Der fdr+ schaut aber auch kritisch auf die aktuelle industriefreundliche Alkohol- und Tabakpolitik und gibt zu bedenken: „THC-haltige Cannabis-Produkte dürfen nicht dem freien Markt überlassen werden, da dort soziale und gesundheitliche Interessen mit wirtschaftlichen Interessen kollidieren“, so Friederike Neugebauer, Geschäftsführerin des fdr+. „Hier muss es klare Werbe- und Vertriebsbeschränkungen geben. Das gilt auch für den Anbau- und Herstellungsprozess.“ Der Verkauf muss in angemessener Höhe besteuert und über lizensierte, altersbeschränkte Verkaufsstellen geregelt werden. Dem Verbraucher*innenschutz kommt in diesem Zusammenhang eine hohe Relevanz zu, insbesondere bezogen auf die Herkunft, die Inhaltsstoffe und möglichst schadensminimierende Konsumformen der THC-haltigen Produkte.

Der Veränderungsprozess der Cannabis-Regulierung sollte unbedingt durch Expert*innen aus Wissenschaft, Suchprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe begleitet werden, z.B. indem eine unabhängige Fachkommission auf Bundesebene eingesetzt wird. So könnten die Regierungsparteien zeigen, dass es ihnen ernst damit ist, die Gesundheit der Menschen zu schützen und diese gleichzeitig als mündige Individuen zu betrachten.

Zur Vertiefung:
Stellungnahme des fdr+ (2019): Entkriminalisierung von Cannabiskonsument*innen und Ausgestaltung der Regulierung:
https://www.fdr-online.info/wp-content/uploads/2019/12/fdrStellungnahme-Cannabis-Entkriminalisierungund-Ausgestaltung-der-Regulierung.pdf  

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