– Pfandleihhäuser als Lösung für kurzfristige Geldnöte 
– Der Kunde bleibt Eigentümer seines Pfands 
– Sichere und transparente Abwicklung durch staatliche Vorgaben garantiert

Schon wieder ist das Geld lange vor dem Monatsende aufgebraucht. Rettung bringt da vielleicht der ein oder andere Schatz, der noch in den Schränken lagert. Ob die vererbte Goldmünze, der Familienschmuck oder die Antiquität von den Großeltern: Mit einem Verkauf ist der finanzielle Engpass zwar möglicherweise überwunden – der Gegenstand aber für alle Zeit weg.

Doch es muss nicht immer der Verkauf von Schmuckstücken oder einer teuren Uhr sein, um kurzfristig zu neuer Liquidität zu kommen. Wer schnell und unbürokratischGeld benötigt, kann auch ins Pfandleihhaus gehen. „Der Pfandkredit schafft kurzfristige Liquidität und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die Goldmünze oder das Erbstück wieder auslösen zu können, während solche Wertgegenstände bei einem Verkauf unwiederbringlich verloren sind“, erläutert Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP).

Mit dem Pfandkreditschaffen sich Verbraucher somit finanzielle Spielräume, bleiben jedoch Eigentümer des Gegenstandes. Nach der Pfandleiherverordnung hat der Kunde drei Monate zuzüglich eines Karenzmonats Zeit, sein Pfand wieder auszulösen. Kann er dies nicht, besteht bei Einverständnis des Pfandleihers zudem die Möglichkeit, den Pfandvertrag zu verlängern. Während dieser Zeit wird der beliehene Gegenstand sicher aufbewahrt und kann jederzeit wieder abgeholt werden und zwar ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstige Kosten anfallen.

Keine persönliche Haftung 

Eine Besonderheit des Pfandkredits ist das in der Pfandleiherverordnung gesetzlich festgeschriebene Prinzip der reinen Sachhaftung. Danach haften dem Pfandleiher für die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Gebühren ausschließlich das Pfand und nicht der Kunde persönlich. Daher muss der Kunde auch keine Nachweise über seine finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen, erläutert Schedl.

Transparente Kostenstruktur

Für die Dienstleistung zahlt der Pfandnehmer lediglich die in der Pfandleiherverordnung gesetzlich festgeschriebenen Zinsen und die für Darlehen bis 300 € ebenfalls gesetzlich vorgegeben Gebühren, und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstige zusätzlichen Kosten. Der Kunde geht somit kein Risiko ein – außer, dass er den Gegenstand verliert, wenn er ihn nicht auslöst.

Laut Schedl kann das Darlehen je nach Pfand bis zu 70 oder sogar 80 Prozent des Wertes betragen.

Dass es nicht noch mehr ist, liegt am Sicherheitsabschlag. Dieser ist erforderlich, da der Pfandleiher auch mit dem Fall rechnen muss, dass der Kunde sein Pfand nicht mehr auslösen kann oder will. Liegt in der anschließenden erforderlichen Öffentlichen Versteigerung die erzielte Verkaufssumme dann unter der Summe aus Pfandkredit, Gebühren, Zinsen und den Kosten für die Versteigerung, muss der Pfandkreditbetrieb aufgrund des Ausschlusses der persönlichen Haftung des Kunden diesen Verlust selbst tragen. Dieses unternehmerische Risiko muss der Pfandleiher somit bereits bei der Höhe des angebotenen Darlehens berücksichtigen, wenn er den Wert des Objekts schätzt. Doch dass ein Pfandgegenstand nicht ausgelöst wird, ist eher die Ausnahme: In den rund 250 zum ZdP gehörenden Unternehmen werden laut Schedl erfreulicherweise weit über 90 Prozent der beliehenen Pfänder wieder ausgelöst.

Ein Kredit für jedermann

Nach Angaben des ZdP-Geschäftsführers kommen die Kunden dabei aus allen sozialen Schichten. Die Palette reicht vom Arbeitslosen, über den Rentner, den jungen Zahnarzt, der eine Praxis eröffnet, bis hin zum Start-Up-Gründer.

„Von einem Pfandkredit profitieren alle, die schnell Geld brauchen, aber kein reguläres Darlehn aufnehmen wollen oder es aufgrund mangelnder Bonität nicht können“, so Schedl weiter.

„Ein Pfandkredit ist somit gut geeignet, um kurzfristige finanzielle Engpässe schnell und unbürokratisch zu überbrücken. Vorausgesetzt natürlich, man hat Wertgegenstände. Die Erfahrung zeigt zudem, dass eine Beleihung langfristig oftmals die bessere Alternative zum sofortigen Verkauf ist“, erläutert Verbandsgeschäftsführer Schedl.

Über den Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

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