Das Parlament der Architektinnen und Architekten Baden-Württembergs fordert die Ausrichtung der gesetzlichen Regulatorik auf den Bestandsbau und einen Gemeinnützigkeitsbezug von Bodenpolitik. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, MdL, betonte auf der Landesvertreterversammlung, die „strukturelle Dimension der Veränderung“ im neuen Bauministerium kreativ angehen zu wollen. Konkret kündigte sie für 2022 die Novelle des Architektengesetzes an, das die Titelführung Architekt/Architektin vereinheitlicht und den Junior-Architekten einführt; außerdem will die Ministerin den Aufbau eines Zentrums für Baukultur in Stuttgart unterstützen: „Es braucht starke Signale in die Öffentlichkeit.“

„Transformation und Identität“ war das Tagungsthema. Kammerpräsident Markus Müller formulierte, auch an die Adresse der mit einer Landesentwicklungsplan-Novelle befassten Ministerin: Der Gegensatz Stadt-Land habe sich als Planungsmatrix überlebt. Die Herausforderung eines LEP werde sein, das Land „neu zu denken“ und die städte- und raumplanerische Neuaufstellung an regionalen Identitäten sowie räumlich tradierten Beziehungen der Menschen zu orientieren. Es gelte, Potenziale der Dezentralität u.a. durch Digitalisierung zu nutzen und die regionalen Eigenkräfte zu stärken, forderte Landesvorstand Matthias Schuster für die AKBW-Strategiegruppe Stadt-Land.

Um den Umbau zum Nachhaltig-Sozialen zu flankieren, seien Neujustierungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) dringend angezeigt. Die baden-württembergische Kammer positionierte sich durch einhellige Voten der Delegierten als Klimaschutzkammer. Die rund 140 Landesvertreterinnen und Landesvertreter verabschiedeten einstimmig die Forderung, in einem neuen GEG 2.0 auch Bestandsbauten einzubeziehen und insgesamt die energetische Sanierung besser ordnungspolitisch zu flankieren. Bestandsbau wurde zudem als kammerpolitischer Schwerpunkt bestätigt, etwa durch eine Task Force „Bauen im Bestand“ in der AKBW. Tilo Kurtz, Energieeffizienzexperte aus dem Umweltministerium des Landes, nutzte seinen Gastauftritt für einen markigen Appell: „Jeder Architekt ist per se ein Energieberater, sonst ist er Energieverschwender!“

Einhellig dagegen die Haltung der LVV zum Thema Grund und Boden. Die AKBW stellt sich hinter die Forderungen des „Bündnis Bodenwende“, einem überparteilichen Zusammenschluss von Akademien, Kammern, Verbänden und Stiftungen, die in einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik eine der wichtigsten Aufgaben für den nächsten Bundestag sieht. Die AKBW und ihre Mitglieder erkennen den aktiven Handlungsbedarf auf unterschiedlichsten Ebenen in der Bodenpolitik an und stärkten Kammerpräsident Müller den Rücken, die Ziele auf Bundesebene zu vertreten. „Die Verfügbarkeit von Grund und Boden und die Abkehr von Boden als reines Spekulationsobjekt ist das zentrale gesellschaftspolitische Thema unserer Zeit“, so Kammerpräsident Markus Müller, der zugleich Vorsitzender des Ausschusses Wirtschaft, Energie und Baukultur der Bundesarchitektenkammer ist. Im Forderungskatalog enthalten sind u.a. die Abschöpfung von Bodenwertsteigerung, ein transparenter Grundstücksverkehr und ein Genehmigungsvorbehalt für Bauerwartungsland. Positiv anerkannt wurde, dass das Ende des 13 b BauGB bereits Einzug in den Ampel-Koalitionsvertrag gefunden habe.

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