Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (evb) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben sich im Rahmen der dritten Verhandlungsrunde am 30. November 2021 in Bremen auf ein Gesamtpaket geeinigt, welches die Wertschätzung der Eisenbahner bei der evb im Fokus hat.

Konkret bedeutet dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der evb unter anderem:

1. Corona-BeihilfeVollbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Lokomotivführer, Zugbegleiter und Disponenten, die unter den Geltungsbereich der GDL-Tarifverträge fallen, erhalten eine Corona-Beihilfe in Höhe von 900 Euro zuzüglich der bereits im Jahr 2021 gewährten 100 Euro, in Summe folglich 1.000 Euro aufgrund der besonderen Erschwernisse. Die Sonderzahlung wird noch im Dezember 2021 ausgezahlt. Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Corona-Beihilfe entsprechend anteilig.

2. Marktgerechte Entgelterhöhung und Zulagenentwicklung

Es wurde vereinbart, dass die Vergütung ab dem 1. Dezember 2021 für das Zugpersonal, beziehungsweise ab dem 1. Januar 2022 für die weiteren Beschäftigten um 1,5 Prozent, sowie ab dem 1. März 2023 für alle Arbeitnehmer um weitere 1,8 Prozent erhöht wird.

Ferner werden die Anbindungswerte der Zugbegleiter und Disponenten bis zum 1. Januar 2024 stufenweise auf 100 Prozent des Marktniveaus angehoben. Darüber hinaus haben die Tarifvertragsparteien die Zulagenwerte für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen als auch für die Nachtarbeit erhöht.

3. FairnessBahNEn auch für Auszubildende und weitere Beschäftigte
Erweitert wird zudem der Kreis der Anspruchsberechtigten von Fairness BahNEn e.V., einer gemeinsamen Einrichtung der GDL und zahlreicher Arbeitgeberorganisationen mit insgesamt 50 privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen. Somit profitieren künftig auch Auszubildende sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den angebotenen Sozialleistungen, sofern sie GDL-Mitglied sind.

evb ist Wertschätzung wichtig

„Der Abschluss umfasst neben den materiellen Komponenten auch zahlreiche soziale Themen, die ebenfalls bedeutsam sind,“ sagte evb-Geschäftsführer Christoph Grimm. „Es ist der evb sehr wichtig, unter Beachtung der wirtschaftlichen Erfordernisse so viel wie möglich dafür zu tun, ein moderner und attraktiver Arbeitgeber für die Eisenbahner in unserer Region zu sein. Dieser Tarifabschluss ist hierbei ein wichtiger Bestandteil und wir blicken optimistisch auf die vor uns liegenden gemeinsamen Jahre mit der GDL als einem unserer Tarif- und Sozialpartner.“

Tarif- und Sozialpartnerschaft wird ausgebaut

„Mit der Tarifierung aller Beschäftigten im Eisenbahnbereich wird die bestehende Tarif- und Sozialpartnerschaft ausgebaut. Für die Kollegen wird es beispielsweise ab 2023 ein Wahlmodell für sechs zusätzliche Urlaubstage sowie auch einen Schutz bei traumatischen Ereignissen geben“, betont Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL. Die Erweiterung der Geltungsbereiche der GDL-Tarifverträge umfasst zukünftig auch die weiteren Auszubildenden im Eisenbahnbereich. Aber auch für das Zugpersonal wurden weitere Verbesserungen vereinbart, etwa die Einführung des Jahresschichtplans und des besonderen Rechtsschutzes für dienstliche Belange.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Baumweg 45
60316 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 405709-0
Telefax: +49 (69) 405709-129
http://www.gdl.de

Ansprechpartner:
Cord Schlobohm
Personalleiter
Telefon: +49 (4281) 944-45
E-Mail: Cord.schlobohm@evb-elbe-weser.de
Stefan Mousiol
Referent
Telefon: +49 (69) 405709-112
Fax: +49 (69) 405709-37
E-Mail: presse@gdl.de
Elke Uhl
Presseabteilung
Telefon: +49 (69) 405709-113
Fax: +49 (69) 405709-119
E-Mail: elke.uhl@gdl.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel