Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Höchste Zeit zu überlegen, wie sich Ausgaben geschickt planen lassen und welche Steuervorteile oder Förderungen dieses Jahr noch möglich sind. Wer anstehende Investitionen klug plant, kann noch bis zum Jahresende kräftig sparen. Der Geldratgeber Finanztip gibt 7 Tipps, die Verbraucher jetzt noch schnell beherzigen sollten.

Punkt 1: Kosten für Handwerker und Dienstleister gut verteilen

Fürs Schornsteinfegen, den Winterdienst, Pflegeleistungen, Putzen oder Reparaturen im Haushalt gibt es einen Höchstbetrag: Maximal 20.000 Euro pro Jahr an Arbeits- und Fahrtkosten. Ein Fünftel davon können Steuerzahler von ihrer Steuerlast abziehen, also bis zu 4.000 Euro weniger Steuern zahlen.

Zusätzlich gibt es noch bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung für Handwerkerkosten. Allerdings nur für unbar gezahlte Lohnkosten, nicht fürs Material. Wer den Höchstbetrag schon erreicht hat, sollte weitere Arbeiten bis 2022 verschieben. 

Punkt 2: Gesundheitskosten bündeln

Kosten für Brille, Zahnersatz, Kur, Bestattungen oder die Wiederbeschaffungskosten der Flutopfer nennt man treffend außergewöhnliche Belastungen. „Krankheitskosten müssen Sie sich ärztlich attestieren lassen und diese möglichst in einem Jahr bündeln, um die individuelle Grenze der zumutbaren Belastung zu überspringen“, erklärt Udo Reuß, Steuerexperte von Finanztip. Die kann je nach Gehalt und Familienstand ein paar Hundert oder auch mehrere Tausend Euro betragen. Für Brillenträger kann es sich lohnen, sich noch schnell eine neue Brille verschreiben zu lassen und sie vor Silvester zu bezahlen.

„Falls dieses Jahr jedoch wirtschaftlich schlecht gelaufen ist und im nächsten Jahr möglicherweise aufgrund höherer Einnahmen höhere Steuern zu zahlen wären, sollten Steuerzahler planbare Ausgaben eher auf 2022 verschieben“, sagt Reuß.

Punkt 3: Corona-Bonus vom Arbeitgeber

Falls sich die Chefin noch in diesem Jahr zu einem Extra-Bonus bereiterklärt, der nicht im Arbeitsvertrag steht, bleiben davon bis zu 1.500 Euro frei von Steuern und Sozialversicherung. Leider gilt der Freibetrag nur für 2020 und 2021 zusammengerechnet.

Punkt 4: Zahlungen bei Riester und Rürup prüfen

Wer mit Riester fürs Alter vorsorgt, bekommt die volle Förderung vom Staat nur, wenn er mindestens 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos minus Förderung einzahlt. „Hat sich das Gehalt erhöht oder ist eine Kinderzulage entfallen, sollten Sie die Zahlung bis Jahresende aufstocken“, empfiehlt Steuerexperte Reuß. Vor allem Selbstständige können mit einer Einzahlung in einen Rürup-Vertrag vor Jahresende ihre Steuerlast enorm senken.

Punkt 5: Freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen

Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. „Das kann sich für alle lohnen, die schon gesetzlich rentenversichert waren, aber keine fünf Jahre vollgekriegt haben – andernfalls verschenken Sie bestehende Ansprüche“, erklärt Reuß. Noch bis Ende März können Selbstständige für 2021 Beiträge freiwillig einzahlen. Sie profitieren auch von der besonderen Steigerung der Rentenansprüche um mehr als 4 Prozent, die im Sommer erwartet wird.

Punkt 6: Sonderabschreibung für Vermieter sichern

Wer neuen Wohnraum schafft und diesen mindestens zehn Jahre vermietet, muss noch bis Jahresende einen Bauantrag oder eine Bauanzeige stellen. So können sich Vermieter hohe Sonderabschreibungen sichern.

Punkt 7: Wohnungsbauprämie beantragen

Bausparer sollten die staatliche Wohnungsbauprämie nicht vergessen. Die Verdienstgrenze für die Wohnungsbauprämie wurde um ein Drittel erhöht auf jetzt 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Paare. Auch die Prämie selbst wurde erhöht.

Weitere Informationen

Zur Meldung auf Finanztip-News:

https://www.finanztip.de/blog/steuertipps-was-du-dieses-jahr-noch-schnell-erledigen-solltest/

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