Der Betrieb des Berliner Tierheims kostet über zehn Millionen Euro im Jahr – eine Summe, die der betreibende Tierschutzverein für Berlin (TVB) nur dank der Hilfe zahlreicher Spender*innen und Erblasser*innen erwirtschaften kann. Auch wenn der frisch aufgesetzte Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung künftig erstmals eine institutionelle Unterstützung des Tierheims vorsieht: Ausruhen kann und darf der TVB sich auf dieser Zusage natürlich nicht. Um den Fortbestand des Tierheims auch in schweren Zeiten finanziell abzusichern, wurde daher die Tierschutzstiftung Berlin gegründet.
„Vor kurzem hat unsere Stiftung die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durchs Finanzamt erhalten“, freut sich Claudia Hämmerling, Vorstandsvorsitzende der Tierschutzstiftung Berlin. „Das heißt, nun fallen bei Vermächtnissen, Schenkungen und Erbschaften keinerlei Steuern mehr an. Jeder Euro, der an die Stiftung geht, kommt damit ungeschmälert dem Tierschutz, insbesondere den Berliner Tierheimtieren, zugute.“
Worin bestehen nun die Unterschiede zwischen dem Tierschutzverein und der Tierschutzstiftung? Der Tierschutzverein ist für den praktischen Tierschutz und die tierschutzpolitische Arbeit zuständig. Die Stiftung sorgt für die finanzielle Basis auch in Zeiten, in denen die Spendenbereitschaft einmal zurückgehen sollte. Denn sie ist verpflichtet, das ihr gestiftete Grundvermögen ungeschmälert und dauerhaft in seinem Bestand zu erhalten. Die Erträge aus diesem Vermögen fließen dann grundsätzlich dem Tierschutzverein Berlin und dem von ihm betriebenen Tierheim Berlin zu. Die Stiftung garantiert damit die nachhaltige und langfristige Sicherung des praktischen Tierschutzes in Berlin.
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