Die 1,2 Millionen Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland können auch weiterhin auf eine solide Finanzplanung ihrer Gesundheitskasse bauen. Der zukünftige Beitrag setzt sich zusammen aus dem für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Beitrag. Nach heutigem Beschluss des AOK-Verwaltungsrates beträgt dieser mit 1,3 Prozent genau dem Durchschnittswert aller gesetzlichen Krankenkassen.

Aufgrund der vielen kostensteigernden Gesetze und auch der Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs inklusive dem gesetzlich verordneten Vermögensabbau zur Stützung der von der Regierung abgegebenen Sozialgarantie, muss ab dem Jahr 2022 ein Zusatzbeitrag im Durchschnitt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhoben werden. Auch die Corona-Mehrkosten sind derzeit noch nicht absehbar.

„Wichtig ist nun, dass der erhöhte Bundeszuschuss zur GKV zur akuten, nötigen Deckung des erhöhten Finanzbedarfs kein Strohfeuer ist, sondern die neue Bundesregierung die GKV-Finanzen über 2022 hinaus stabilisiert. Denn schon jetzt ist absehbar, dass der GKV im Jahr 2023 abermals mindestens 14 Milliarden Euro fehlen werden, die über zusätzliche Bundesmittel und Einsparungen gegenfinanziert werden müssten. Es ist dabei keinesfalls im Interesse der Versicherten, den Fehlbetrag über Zuzahlungen oder Leistungsausschlüsse zu tilgen“, erklärt Dietmar Muscheid, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

„Wir brauchen einen verlässlichen Bundesbeitrag aus Steuermitteln und setzen auf eine höhere Pauschale für die Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitslosengeld II-Leistungsberechtigten, wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt ist“, erläutert Dr. Bernd Vogler, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, den unausgeschöpften Handlungsspielraum. Im Interesse und zur Vermeidung einer Überlastung der Versicherten und Beitragszahler sind zielgerichtete Maßnahmen unabdingbar, um auch langfristig eine qualitativ hochwertige und zugleich effiziente Gesundheitsversorgung zu sichern.

Wie schon in den vergangenen Jahren hat die AOK 2021 rund 13 Millionen Euro täglich für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten ausgegeben. Auch in Zukunft sind leistungsstarke Angebote für Versicherte sowie ein wohnortnaher Service mit guter und umfassender Beratung durch AOK-Fachkräfte sichergestellt. Der Gesundheitskasse liegt das Wohl der Versicherten am Herzen und daher wird in gute Versorgung investiert. Für eine zukunftssichere Aufstellung setzt die AOK dabei insbesondere auf zeitgemäße und gefragte digitale Bausteine als Zusatzangebote für die Versicherten, wie die „AOK Mein Leben-App“ und die Online-Sprechzimmer für die kontaktlose, sichere Arztberatung oder auch zahlreiche, individuelle Onlineangebote für Firmenkunden.

Über AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse ist der größte Krankenversicherer in der Region Rheinland-Pfalz/Saarland und betreut insgesamt 1,2 Millionen Versicherte sowie 85.000 Arbeitgeber. Mit 46 Kundencentern, rund 300 Servicestellen und jährlich rund 1.000 regionalen Gesundheitsangeboten bietet die Gesundheitskasse ihren Versicherten einen wohnortnahen Service rund um das Thema Gesundheit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Virchowstr. 30
67304 Eisenberg
Telefon: +49 (800) 4772000
Telefax: +49 (6351) 403-701
http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland

Ansprechpartner:
Jan Rößler
Pressereferent
Telefon: +49 (6351) 403-419
Fax: +49 (6351) 403-701
E-Mail: jan.roessler@rps.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel