Sehr geehrter Herr Homann,

wir gratulieren Ihnen und der Bundesnetzagentur herzlich zu ihrem 20-jährigen Jubiläum. 20 Jahre Bundesnetzagentur haben den Wettbewerb auf den deutschen Postmärkten gestärkt. Dennoch gibt es weiterhin viel zu tun, damit der Wettbewerb tatsächlich chancengleich und vollumfänglich funktionieren kann.

Das Briefporto der Deutschen Post AG (DPAG) ist bereits heute zu hoch. Aktuellen Bestrebungen der DPAG das Porto wieder deutlich zu erhöhen, muss Einhalt geboten werden.

Zu diesem Ergebnis kommen auch die Autoren des von uns in Auftrag gegebenen Kurzgutachtens „Das Briefporto der Deutschen Post AG: Schadet Verbrauchern, verzerrt Wettbewerb“. Die Autoren des Gutachtens, das diesem Schreiben beigefügt ist, sind Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (DICE) und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, sowie Dr. Christiane Kehder von DICE Consult.

Die Kernaussagen des Gutachtens sind:

  • Die Entgeltregulierung der DPAG durch die Bundesnetzagentur erreicht ihr vorgesehenes Ziel eines angemessenen Schutzes von Verbrauchern und Wettbewerbern nicht. Sie eröffnet der DPAG vielmehr erhebliche Spielräume, gerade im (nicht-wettbewerblichen) Briefbereich hohe und durch wiederholte Portoerhöhungen weiter zunehmende Gewinne zu erwirtschaften. Die Portoerhöhungen haben sich für den Standardbrief bis 20 Gramm seit 2013 im Jahrestakt aneinandergereiht. Das Briefporto ist in nur vier Jahren von 55 Cent im Jahre 2013 auf 70 Cent im Jahre 2016 und damit um mehr als 27 Prozent gestiegen. Die damit erzielten Gewinne bescheren der DPAG ein erhebliches Quersubventionierungspotenzial für den Paketbereich und ermöglichen es ihr, den hohen Marktanteil von über 40 Prozent aggressiv zu behaupten und sich weitgehend unabhängig von ihren Wettbewerbern zu verhalten.
  • Die angebrachten Kostengründe für die gewährten großzügigen Preiserhöhungsspielräume sind nicht überzeugend. Die Entwicklung der Sendungsmengen bestätigt die prognostizierten, in der Entgeltregulierung berücksichtigten Sendungsmengenrückgänge nicht. Die Sendungsmengen weisen nach zwei Rückgängen vielmehr eine stetige Erholung auf. Auch der Rückgang der Sendungsmengen im Privatpostbereich kann die drastische Preiserhöhung von 27 Prozent nicht rechtfertigen. Ebenso wenig sind übermäßige Personalkostensteigerungen erkennbar, die auf eine entsprechende Absenkung der Produktivität hinweisen. Diese Erkenntnisse sprechen in erster Linie für Portosenkungen im Briefbereich, keinesfalls aber für weitere Portoerhöhungen.
  • Die Gewinnerzielungsmöglichkeiten im Briefbereich wurden nach der im Mai 2015 von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung für die DPAG nochmals deutlich erleichtert. Durch die Orientierung des angemessenen Gewinnzuschlags der DPAG an den Margen auf Auslandsmärkten, die wie in Deutschland regelmäßig durch mangelnden Wettbewerb gekennzeichnet sind und häufig einer unzureichenden Aufsicht unterliegen, wird ein noch größerer Spielraum für Preiserhöhungen im Briefbereich zulasten der Verbraucher gewährt. Eine wirksame Preisregulierung wird damit faktisch ausgehebelt. Eine Zurückführung zur alten Fassung des § 3 Abs. 2 PEntgV wird gefordert.

Genauso wie die Bundesnetzagentur bekennen wir uns zum freien Wettbewerb, der zum Wohle von Verbrauchern und Unternehmen effiziente Marktergebnisse und Innovationen hervorbringt. Daher bitten wir Sie dringend, bei der Aufsicht über den regulierten Briefmarkt klare ordnungspolitische Prinzipien in den Vordergrund zu stellen. Hierzu gehört für uns auch, dass die Bundesnetzagentur weitere Briefportoerhöhungen nicht genehmigt und so den chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf den deutschen Postmärkten unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Gerster
Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V.
Vorsitzender

Boris Winkelmann
DPD Deutschland GmbH
Chief Executive Officer

Martin Seidenberg
General Logistics Systems
Germany GmbH & Co. OHG
Vorsitzender der Geschäftsführung

Ulrich Nolte
GO! Express & Logistics
(Deutschland) GmbH
Geschäftsführer

Frank Rausch
Hermes Germany GmbH
Chief Executive Officer

Frank Sportolari
United Parcel Service Deutschland
S.à r.l. & Co. OHG
Generalbevollmächtigter

Das Kurzgutachten „Das Briefporto der Deutschen Post AG: Schadet Verbrauchern, verzerrt Wettbewerb“ steht hier zum Download zur Verfügung: http://www.biek.de/….

Gerne senden wir Ihnen auch Druckexemplare des Gutachtens zu – bitte senden Sie hierfür Ihre Anfrage an info@biek.de.

Über BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.

Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisierte im Jahr 2016 Umsätze in Höhe von 18,5 Milliarden Euro und beförderte 3,16 Milliarden Sendungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.bpex-ev.de

Ansprechpartner:
Elena Marcus-Engelhardt
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel